„Umrisse einer demografiefesten Altersvorsorge“

Was der Herbst der Reformen alles bringen könnte

Die Bundesregierung kommt auf Touren und stößt Reformen an. Volkswirt Sven Ebert aus dem Flossbach von Storch Research Institute findet das gut. Hier erklärt er, was zu erwarten ist und welches Instrument in der Sozialpolitik einen besonders starken Hebel hat. Und er übt sich in Optimismus.
© Flossbach von Storch Research Institute
Volkswirt Sven Ebert, Flossbach von Storch Research Institute: Politischer Handlungsspielraum durch die Aktivrente

In der Rentenpolitik bringt der „Herbst der Reformen“ mit Aktivrente und Frühstartrente wohl erste Ergebnisse. Die eigentliche Arbeit beginnt aber erst im nächsten Frühjahr, wenn eine Rentenkommission bis Mitte 2027 weitere Reformvorschläge erarbeiten soll. Insbesondere möchte die Regierung laut Koalitionsvertrag „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“.

Zwar sind die weiteren Ziele der Kommission noch vage. Eine holistische Kennzahl kann aber nur entwickeln, wer nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch die betriebliche und private Vorsorge in den Blick nimmt. Damit rückt die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärker in den Fokus und könnte am Ende sogar in allen drei Säulen eine Rolle spielen.

Um die vermutlich grundlegenden, strukturellen Reformempfehlungen der Kommission rund um die Themen Beitragsstabilität, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter künftig politisch umsetzen zu können, gilt es bereits heute, diesen Prozess in die Wege zu leiten. Das könnte durchaus der Fall sein.

Renteneintrittsalter – großer Hebel aber auch großer Widerstand

Unter Experten ist klar: das Renteneintrittsalter wird weiter steigen müssen. Eine Koppelung an die Lebenserwartung wird als unausweichlich erachtet. Eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit erhöht die Einnahmen der Rentenversicherung und verringert gleichzeitig die Auszahlungen. Dieser „doppelte Hebel“ macht das Instrument wirkmächtig.

Aber kein anderer Vorschlag wird in der Öffentlichkeit – nicht nur in Deutschland – so stark abgelehnt und befördert emotionale Debatten. In Frankreich haben viele mit Erfolg eine Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittsalters von 64 Jahre auf 62 Jahre gefordert. Auch in Italien sieht sich die Regierung wachsendem Druck ausgesetzt, die Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung auszusetzen.

In Zeiten schwachen Wachstums und hoher Inflationsraten riskieren Politiker viel, wenn sie die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit einer weiteren „Zumutung“ anfachen. Schweden oder Dänemark können sich glücklich schätzten, bereits einen Mechanismus zu besitzen, der eine steigende Lebenserwartung in der gesetzlichen Rente automatisch berücksichtigt. In Deutschland scheint der direkte Weg aktuell politisch schwierig. Es braucht also Vorarbeiten beziehungsweise Umwege.

Anreize für Arbeiten im Alter

Mit der „Aktivrente“ bringt die Bundesregierung einen steuerlichen Anreiz für Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze auf den Weg. Ältere Angestellte sollen ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro steuerfrei im Monat hinzuverdienen können. Das soll circa eine Milliarde Euro pro Jahr kosten.

Die Kritik insbesondere des Sozialverbandes Caritas ist berechtigt, dass dies eine Steuersubvention für ältere Arbeitnehmer auf Kosten von Selbstständigen und jungen Arbeitskräften ist. Die erwarteten positiven Beschäftigungseffekte sind hingegen zweifelhaft, da der überwiegende Teil älterer Arbeitnehmer nicht aus finanziellen Motiven weiterarbeitet.

Aber die Aktivrente eröffnet bei einer sinkenden Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente politischen Handlungsspielraum: Käme die Rentenkommission zu dem Schluss, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern künftig nicht mehr finanzierbar ist, existiert mit der Aktivrente bereits eine staatlich geförderte Alternative, die gesetzliche Rente durch Erwerbsarbeit aufzubessern.

Kapitalgedeckte private Vorsorge

Auch mögliche Impulse der Rentenkommission zur kapitalgedeckten Vorsorge sollten gut vorbereitet sein. Die Bundesregierung plant jedem Schulkind zwischen 6 und 18 Jahren, monatlich 10 Euro auf ein privates Altersvorsorgedepot zu überweisen. Diese „Frühstartrente“ macht junge Menschen zu geringen Kosten mit dem Kapitalmarkt bekannt.

In der betrieblichen Altersversorgung setzt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verschiedene kleinere Änderungen um. So wurde unter anderem die Förderung für Geringverdiener verbessert und Pensionskassen mehr Spielraum in der Kapitalanlage gewährt. Das ist ein kleines Signal, dass auch diese Säule wichtiger wird.

Auch die Notwendigkeit privat fürs Alter kapitalgedeckt zu sparen, ist zurück in der öffentlichen Diskussion. „Als zusätzlicher Teil der Rentenreform wird die Reform der privaten Altersvorsorge (Nachfolge-Riester) noch in 2025 im Kabinett beschlossen.“ sagt ein Koalitionsbeschluss aus der letzten Woche. Damit ist das gut gelungene und doch fast schon vergessene Altersvorsorgedepot der Vorgängerregierung wieder in aller Munde.

Eine Rampe für Reformen

Es ist leicht, den „Herbst der Reformen“ in Bezug auf die Alterssicherung als reine Kosmetik abzutun. Ein großer Wurf ist keine der einzelnen Änderungen und auf den ersten Blick gibt es kein Gesamtkonzept. Aber Politik ist eben „ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“, wie schon Max Weber vor rund hundert Jahren erkannte. Daher lohnt ein genauer Blick.

Fügt man Aktivrente, Frühstartrente, BRSG II, Riester-Reform und die Aufgaben der Rentenkommission zusammen, kann man schemenhaft die Umrisse einer demografiefesten Altersvorsorge für Deutschland erkennen: Arbeiten im Alter soll sich lohnen, was ein niedrigeres Leistungsniveau der gesetzlichen Rente möglich macht. Eine Stärkung der kapitalgedeckten Vorsorge, durch betriebliches oder staatlich gefördertes privates Sparen ist angedacht.

So kann man den „Herbst der Reformen“ rentenpolitisch als Auftakt für weitere Reformen sehen. Daher haben die jungen Abgeordneten der Union Recht damit, in der gesetzlichen Rente über das Jahr 2031 hinaus noch keine Festlegungen zu machen. Denn heute wird im Idealfall eine Rampe geschaffen, die später größere Reformen erreichbar macht.

Über den Autor:

Sven Ebert ist Volkswirt und Senior Research Analyst im Flossbach von Storch Research Institute. Als Versicherungsmathematiker und Aktuar DAV war er zuvor bei einem weltweit operierenden Rückversicherer international in verschiedenen Rollen tätig.

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