- Von Peter Schmidt
- 03.09.2025 um 09:38
Dennoch tragen auch weitere Faktoren zu höheren Preisen bei. Dazu gehört in erster Linie die Nachfrage nach Beständen und Maklerfirmen, die nach wie vor größer ist als das Angebot. Dazu kommen auch wettbewerbsbedingt steigende Kaufkonditionen von Großaufkäufern, wie einige Maklerpools und neu in den Markt gestartete M&A-Unternehmen, die nur über höhere Kaufpreise erfolgreich sein wollen.
So kommen stark beworbene Faktoren jenseits des 3,5-fachen Satzes auf Bestandscourtagen ins Spiel. Wie aber die Praxis auch gezeigt hat, sind solche „Panter-Unternehmen“ inzwischen als Bettvorleger gelandet. Dies zum Schaden für Verkäufer, die auf die letzten Raten des Kaufpreises wohl vergebens warten.
Umfirmierung kurz vor der Nachfolge?
Die Nachfolgekollegen vom Resultate-Institut aus München haben mit einem Artikel zum Thema GmbH-Gründung im Sommer nochmal ein Thema in die Diskussion gebracht, welches ich auch seit Jahren durchaus kritisch sehe. Es geht um pauschale Empfehlungen zur Umfirmierung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder GmbH & Co. KG durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder auch Maklergenossenschaften.
Ja, es gibt durchaus Vorteile für einen solchen Rechtsformwechsel. Dazu gehören unter anderem die Sicherung des Erbes, die Möglichkeit von Beteiligungen von weiteren Gesellschaftern oder auch der „einfacherer“ Verkauf ohne Einholung von Kundeneinverständnissen, wenn die betriebswirtschaftlichen Zahlen stimmen.
Aber in unmittelbar zeitlicher Nähe einer Nachfolge sowie aus steuerlicher Sicht für die Gesellschafter gibt es eben auch Aspekte, die zum Nachteil werden können. Deshalb erörtern wir bei Beratungen von Maklerunternehmen zur Umfirmierung nicht nur Vor- und Nachteile.
Wir empfehlen grundsätzlich Rücksprachen mit den jeweiligen Steuerberatern. Gerade die Besonderheiten im Nachfolgeprozess machen es bei einem angedachten Rechtsformwechsel wichtig, genau alle Aspekte zu bedenken, zu bewerten und dann zu entscheiden. Das kommt bei den Umfirmierungsempfehlungen der oben genannten Berufsgruppen teilweise zu kurz.
Noch ein abschließender Aspekt: Aktuell werden bei allen Vorteilen eines Share Deals die höheren Kaufpreise für Asset Deals gezahlt. Die Möglichkeiten der Abschreibung bei den Käufern ermöglicht es den Verkäufern von Beständen durchaus Kaufpreise plus 30 Prozent gegenüber dem Firmenverkauf zu realisieren.
Fachliche Diskussionen sind wertvoll – Zweitmeinungen auch
Die Artikel und fachlichen Diskussionen rund um Bestands- und Firmenverkauf sind wertvoll. Naturgemäß sind diese – manchmal auch interessengeprägt – auch inhaltlich kontrovers.
Letztlich muss aber die Maklerin oder der Makler seine Entscheidungen selbst treffen. Argumente für Entscheidungen können ausgehend von der individuellen Lage richtig oder falsch sein. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf gegen ratierliche Zahlungen ohne Besicherungen genauso wie Maklerrenten-Modelle ohne Sicherheiten.
Ich finde es persönlich gut, dass sich die langjährig am Markt agierenden Kollegen im M&A-Segment immer wieder die Zeit nehmen, um Nachfolgekandidaten zu informieren und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Und dazu leiste auch ich immer gerne Beiträge.

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