In ihrem Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ forderten CDU und CSU die Bundesregierung unter anderen auf, eine Opt-out-Regel für den Naturgefahrenschutz in Wohngebäudeversicherungen einzuführen. Demnach sollten im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-out). Bestehende Wohngebäudeversicherungen sollten zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die auch hier innerhalb einer gewissen Frist abwählbar wäre.
In der Bundestagssitzung am 6. Juni wurde dieser Antrag abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen und Die Linke stimmten dagegen. Sehr zum Unmut von Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer war das ein konstruktiver Vorschlag aus der Politik, der zudem noch den Zuspruch der Versicherer findet.“ Stattdessen werde weiter über eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren diskutiert, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde und sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte, kritisiert Heinz.
„Wir vom BVK schätzen, dass damit auf einen Schlag mindestens 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten“, so der BVK-Präsident. „Damit hätten wir nicht weiterhin bei einem Niveau von 52 Prozent bis zum nächsten Hochwasser gedümpelt. Privatwirtschaftliche Lösungen können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien.“
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