- Von Karen Schmidt
- 29.08.2025 um 12:35
Es kommt gar nicht so selten vor, wie man vielleicht denkt. Jährlich verlieren laut IFM-Institut für Mittelstandsforschung rund 24.000 kleine und mittelständische Unternehmen ihren Geschäftsführer, weil er schwer krank wird, einen Unfall hat oder stirbt.
Aber es muss nicht immer den Chef treffen, auch andere Schlüsselpersonen können für Unternehmen extrem wichtig sein. Es kann auch ein Top-Vertriebler ausfallen – und der wichtige Umsatz bricht ein. Oder der Bauleiter wird krank, das Projekt verzögert sich und eine hohe Vertragsstrafe droht.

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„Der Ausfall einer Schlüsselperson kann einem Unternehmen massiv schaden, weil diese oft entscheidendes Wissen, wichtige Kundenkontakte oder Führungsverantwortung hat“, sagt Patrick Mini, Senior-Finanzberater und Leiter Vertrieb bei Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung. „Ohne sie kommt es zu Verzögerungen, Produktivitätsverlust, geringeren Umsätzen und/oder Kundenabwanderung.“
Und das kostet. Auch die zeit- und kostenintensive Suche nach einer Vertretung haut ins Kontor. Ebenso Konventionalstrafen, die möglicherweise anfallen, wenn Liefertermine nicht eingehalten werden können. „Je wesentlicher der ausgefallene Mitarbeiter den Erfolg des Unternehmens beeinflusst, desto spürbarer sind die Verluste des Unternehmens“, so Mini. „Der Ausfall eines Geschäftsführers ist ein typisches Insolvenzrisiko für mittelständische Unternehmen.“
Nur jede zweite Firma beschäftigt sich mit dem Thema
Das Problem: Viele Unternehmen haben sich auf dieses Risiko noch nicht richtig vorbereitet. „Untersuchungen haben ergeben, dass sich bisher nur jeder zweite Firmenchef mit der Frage auseinandergesetzt hat, was mit dem Unternehmen geschieht, wenn er durch Krankheit oder Tod ausfällt“, berichtet etwa die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein auf ihrer Webseite. Ein wichtiger Punkt, den Vermittler in ihren Beratungsgesprächen erwähnen sollten. Denn: Schlüsselkräfte kann man absichern. Stichwort: Keyperson-Police.
„Eine Keyperson-Versicherung ist zum Beispiel möglich als Risikolebensversicherung, als Unfallversicherung oder als Schwere-Krankheiten-Vorsorge beziehungsweise Dread-Disease-Versicherung“, erklärt Patrick Mini. Die Policen ersetzen entweder die entstandenen Kosten oder leisten eine vereinbarte Versicherungssumme.
Bei einer Risikolebensversicherung in der Variante „verbundene Leben“ können sich gleich mehrere Personen in einem Vertrag versichern. Dadurch eignet sie sich auch zur finanziellen Absicherung von Gesellschaftern in Unternehmen oder Geschäftsverbindungen wie Arztpraxen und Anwaltskanzleien. Bei Tod eines Teilhabers könnten die anderen Teilhaber dann ausbezahlt werden.
Die Lösung der Keyperson-Absicherung über eine Dread Disease bietet etwa die Canada Life an. „Das Unternehmen als Versicherungsnehmer erhält bei Diagnose einer der 55 – plus optional 25 – schweren Krankheiten eine Einmalzahlung“, erklärt Natascha Brandenburg, Business Consultant Protection Solutions bei Canada Life. „Die Police kann bis zu zwei Personen in einem Vertrag abdecken – etwa Geschäftsführung oder leitende Angestellte.“ Außerdem bietet der Versicherer eine sogenannte Multi-Pay-Option an. „Das heißt, dass bei Auswahl dieser bei einer zweiten abgedeckten schweren Krankheit noch einmal 50 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt werden“, so die Expertin weiter.


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