Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk, und BU-Expertin Sabine Bauer. © InterRisk
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  • 18.08.2025 um 12:43
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Die InterRisk setzt bei ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen auf Transparenz und eine umfassende Unterstützung im Leistungsfall – aber auch schon davor. Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk, und BU-Expertin Sabine Bauer erläutern, wie Kunden vom hohen Serviceniveau profitieren.

Pfefferminzia: Welche Konzepte bietet die InterRisk in der Arbeitskraftabsicherung an? 

Dr. Florian Sallmann: Wir können jedem Kunden für jeden Bedarf den passenden Berufsunfähigkeitsschutz anbieten. Das S-M.A.R.T-Konzept ist ein preiswertes Zielgruppenkonzept für Berufe, in denen psychische Erkrankungen als Leistungsauslöser nur sehr selten eine Rolle spielen. Mit dem XL-Konzept bewegen wir uns bereits im Premium-Bereich. Wobei wir hier mit EcoPlan eine günstige Variante für junge Menschen und Berufseinsteiger im Alter von 15 bis 35 Jahren anbieten. Das XXL-Konzept ist unser umfassendstes BU-Angebot mit zahlreichen inkludierten Assistance-Leistungen, die neue Maßstäbe in der Branche setzen. Wir stellen zudem spezielle Zielgruppen wie Familien, Erzieher, Geschäftsführer, Mediziner, Schüler, Studierende oder Ingenieure in den Vertriebsfokus und bieten hierzu spezielles Beratungsmaterial an.  

Gibt es aktuelle Preisbeispiele? 

Sallmann: Eine 20-jährige Erzieherin zahlt zum Beispiel für einen Vertrag im Tarif XL mit Endalter 67 und einer monatlichen BU-Rente von 1.000 Euro nur 55,18 Euro. Im Tarif XXL sind es 63,58 Euro. Ein 30-jähriger Geschäftsführer mit mehr als fünf Mitarbeitenden und mehr als 75 Prozent Büroarbeit kommt bei 1.000 Euro versicherter BU-Rente und End­alter 67 auf Monatsbeiträge in Höhe von 33,30 Euro im XL-Tarif und 38,35 Euro im XXL-Tarif. 

Welche Assistance-Leistungen kann der Kunde in Anspruch nehmen?   

Sabine Bauer: Im XXL-Konzept zum Beispiel für Familien bieten wir unter anderem die Organisation einer Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall an. Unsere Kunden erhalten jederzeit telefonische Fachberatung zu Stress, Work-Life-Balance und der Vereinbarung von Familie und Beruf – auch ohne, dass ein Leistungsfall vorliegt. Weitere Assistance-Leistungen sind etwa die Vermittlung von Spezialisten, Einrichtungen und medizinischen Dienstleistern, die Beratung zu Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen und die Bereitstellung einer ärztlichen Zweitmeinung. Auch die Organisation von Maßnahmen der häuslichen Hilfe und Pflege oder des Medikamentenversands bei Krankheit oder Unfall im Ausland gehören dazu. 

Sie sprechen von Transparenz in den Obliegenheiten im Leistungsfall und rücken damit die Mitwirkungspflichten der Kunden in den Fokus. Warum haben Sie sich zu dieser Bedingungserweiterung entschieden? 

Sallmann: Wir möchten mit glasklar formulierten Obliegenheiten in den Vertragsbedingungen unsere Kunden nachhaltig überzeugen. So ist der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss im Bilde, welche Auskünfte wir im Fall der Fälle benötigen. Keine Salami-Taktik mit nachträglich eingeschobenen Forderungen. Das ist ein großer Vorteil für Berater und ihre Kunden: Sie haben bei Vertragsschluss Sicherheit und Klarheit über die Prüfung im Leistungsfall. Damit ist die InterRisk ein Vorreiter im Bereich der Obliegenheiten, die bereits in den Bedingungen verankert sind.  

Welche Tarifwechseloptionen gibt es in der BU der InterRisk? 

Bauer: Innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsabschluss, maximal bis zum 50. Lebensjahr, können Versicherte in den nächsthöheren Tarif wechseln – und das ohne erneute Gesundheits- und sogar ohne Risikoprüfung.  

Und wie sieht es mit den Nachversicherungsmöglichkeiten aus? 

Bauer: Bis zu 17 Nachversicherungsoptionen bieten wir in unseren Konzepten an. Dazu gehören Gründe wie das Erreichen der Volljährigkeit, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, der Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums oder bei erstmaligem Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit. Zudem kann die BU-Rente etwa bei erstmaligem Auszug aus der elterlichen Wohnung, bei erfolgreichem Abschluss einer Höherqualifikation oder bei Tod des Ehepartners angepasst werden. Bei Abschluss eines Hochschulstudiums und Beginn einer beruflichen Tätigkeit besteht zudem eine einmalige Erhöhungsmöglichkeit um bis zu 100 Prozent der vereinbarten BU-Rente. Eine derart kundenfreundliche Liste an BU-Nachversicherungsoptionen finden Sie in der Branche selten.   

Beratungssupport: Leistungsvergleiche, Beispielrechnungen und Erklärvideos finden Sie hier.  

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