Jens Patze ist Produktmanager bei Helvetia Leben. © Helvetia
  • Von Redaktion
  • 25.08.2025 um 08:42
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Brauchen Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Auf jeden Fall, meint Jens Patze, Produktmanager bei Helvetia Leben. Er erklärt, wie davon auch die Eltern profitieren und warum die Produkte mit ETF-Motor und klaren Bedingungen ausgestattet sein sollten.

Pfefferminzia: Warum sollten Eltern eine Schüler-BU für ihre Kinder abschließen? 

Jens Patze: Eine Schüler-BU ist mehr als eine Absicherung für die Kinder. Anfangs ist es vor allem ein Schutz für die Eltern selbst, die Versicherungsnehmer sind. Wenn das Kind für längere Zeit nicht zur Schule gehen kann, muss meist ein Elternteil zu Hause bleiben, was oft Einkommenseinbußen mit sich bringt. Diese können beispielsweise über die Schüler-BU abgesichert werden. Eltern sollten also nicht nur an die Kinder denken, sondern auch an sich selbst und die finanzielle Lage der Familie.   

Welche Vorbehalte haben Eltern gegenüber einer BU für ihre Kinder und wie können Berater diesen begegnen? 

Patze: Der am häufigsten genannte Punkt sind die Kosten für die Versicherung. Eltern haben durch die Kinder meist ohnehin schon hohe Ausgaben, 30 oder 40 Euro jeden Monat für eine BU ist ihnen dann häufig zu viel. Hier muss man aber sehen, dass bei einem Vertrag mit 1.500 Euro monatlicher BU-Rente und einer Laufzeit bis 67 Jahre rund eine Million Euro abgesichert werden. Eltern argumentieren zudem häufig, dass die BU ja noch später abgeschlossen werden kann.  

Warum sollten sie nicht warten, sondern die BU möglichst früh abschließen? 

Patze: Zum einen, um den eben genannten finanziellen Schutz während der Schulzeit zu haben. Zum anderen: So günstig wie als Schüler bekommt man nie wieder eine BU. Zudem ist der Gesundheitszustand in der Regel besser als in späteren Jahren. Gerade für Eltern, die selbst aufgrund ihres Berufs oder ihres Gesundheitszustands keine BU erhalten, zumindest keine bezahlbare, ist dies häufig ein überzeugendes Argument. Bei einer BU ist stets die Tätigkeit versichert, die man gerade ausübt. In der Helvetia CleverProtect BU ist eine Besserstellungsoption bei Berufswechsel enthalten. Das heißt, günstigere Einstufungen werden übernommen, aber es gibt keine Verschlechterungen. Wer später einen schwer absicherbaren Beruf wählt, hat sich mit der Schüler-BU einen günstigen Schutz gesichert. Zu diesen Berufen gehört nicht nur das Handwerk, auch beispielsweise Models oder Influencer in Dubai sind schwer versicherbar.   

Helvetia setzt bei CleverProtect BU auf einen fondsbasierten Ansatz. Wie funktioniert das und welche Vorteile gibt es?  

Patze: Wir nutzen für die Kalkulation statt des Deckungsstocks eine Fondsanlage, zum Beispiel ETFs. Wir rechnen mit einer jährlichen Wertentwicklung von 5,5 Prozent. Dieser Renditemotor hilft, einen etwas günstigeren Beitrag darzustellen. Liefern die Fonds langfristig im Schnitt eine höhere Performance, gibt es am Ende eine entsprechende steuerfreie Ablaufleistung für die Kunden. Das kann gerade für eine Schüler-BU attraktiv sein, da die Verträge in der Regel sehr lange laufen, und die Fonds ihre Stärke bei der Wertentwicklung ausspielen können. Zur Einordnung: In der Vergangenheit haben Aktienindizes wie Dax oder MSCI World bei Laufzeiten von 50 Jahren eine Wertentwicklung von 5,5 Prozent und mehr erzielt – auch wenn dies keine Prognose für die Zukunft darstellt. Eventuell kann die Ablaufleistung sogar so hoch ausfallen, dass sie die Beitragszahlungen kompensiert. Das ist auch ein wichtiges Argument für zögernde Eltern. Besonders offen für eine fondsbasierte Kalkulation sind Kunden, die auch für ihre Altersvorsorge Fonds einsetzen. 

Warum sind konkrete Bedingungsformulierungen bei langen Laufzeiten so wichtig? 

Patze: Man kann heute nicht absehen, wie in 40 oder 50 Jahren die Leistungsregulierung funk­tioniert. Wir haben daher unsere Bedingungen für die CleverProtect BU deutlich konkretisiert in Bezug auf die Pflichten im Leistungsfall. Beispielsweise haben wir den Auslegungsspielraum für beide Seiten reduziert. Der Versicherer weiß, was er verlangen kann, und der Kunde weiß, was er liefern muss, um die Leistung zu bekommen.  

Haben Sie hier ein Beispiel für uns? 

Patze: Der Klassiker ist die Generalklausel in den Obliegenheiten im Leistungsfall. Versicherer könnten quasi beliebig viele Nachweise für den Leistungsfall verlangen und so die Leistung hinauszögern. Damit so etwas gar nicht möglich ist, haben wir die Generalklausel darauf beschränkt, dass wir, wenn wir mit dem ersten Gutachten des Kunden nicht zufrieden sind, nur ein weiteres Gutachten und auf eigene Kosten einfordern können, und nicht vier oder fünf wie einige andere Versicherer.  

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute finden Sie hier. 

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