Jens Patze ist Produktmanager Leben bei der Helvetia. © Helvetia
  • Von Redaktion
  • 07.07.2025 um 15:00
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Berufsunfähigkeit – ein Thema nur für Erwachsene? Von wegen! Jens Patze, Produktmanager Leben von Helvetia, erklärt im Vodcast-Interview, warum Schüler ab zehn Jahren schon BU-geschützt werden sollten. Er zeigt, wie klare Bedingungen Vertrauen schaffen und Eltern so wichtige Sicherheit bieten.

Pfefferminzia: Haben Sie den Eindruck, dass sich zunehmend jüngere Menschen, also bereits Schüler, gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Jens Patze: Ja, absolut. Diese Zielgruppe ist sowohl für Versicherer als auch für Vermittler sehr interessant – je jünger und gesünder eine Person ist, desto einfacher lässt sie sich versichern. Gleichzeitig bringt das natürlich gewisse Herausforderungen mit sich. Die Eltern müssen verstehen, dass früher Versicherungsschutz für ihre Kinder sinnvoll sein kann. Daran arbeiten wir intensiv.

Wir haben beispielsweise eine Umfrage unter Studierenden durchgeführt. Das Ergebnis: Die meisten, die bereits BU-versichert waren, hatten den Schutz zu Beginn ihres Studiums oder ihrer Ausbildung abgeschlossen – meist initiiert durch ihre Eltern. Das zeigt deutlich: Die Zielgruppe für die Schüler-BU sind in erster Linie die Eltern.

 Wie jung darf ein Kind denn sein, um bereits BU-versichert zu werden?

Patze: Die Versicherbarkeit hängt maßgeblich davon ab, was der Rückversicherer mitträgt. In sehr jungen Jahren gibt es oft noch nicht ausreichend statistische Daten, weshalb die Rückversicherer hier eher zurückhaltend agieren. Bei uns beginnt die Absicherung ab einem Alter von zehn Jahren – also zum Ende der Grundschule. Danach folgt der Übergang in die weiterführenden Schulen. Es gibt Wettbewerber, die schon früher ansetzen, aber da stoßen wir an Grenzen.

Also sagen die Rückversicherer: Das ist uns zu unsicher?

Patze: Genau. Sie erkennen die Relevanz des BU-Schutzes zwar an, tun sich aber schwer damit, das zukünftige Risiko bei sehr jungen Menschen zuverlässig einzuschätzen. Deshalb haben sie in diesen Fällen oft Bedenken.

Schüler haben noch keinen Beruf. Was wird denn dann versichert?

Patze: Das ist ein häufiges Missverständnis. Auch für Schüler gilt der Begriff der Berufsunfähigkeit – nur bezieht sich die Prüfung auf ihre schulische Tätigkeit. Das umfasst regelmäßiges Erscheinen im Unterricht, Aufpassen, Teilnahme an bestimmten Fächern, Hausaufgaben, Sportunterricht und so weiter. Wird ein Kind so beeinträchtigt, dass es das alles nicht mehr tun kann, liegt Schulunfähigkeit vor – was analog zur Berufsunfähigkeit geprüft wird.

Was passiert, wenn der Schüler später einen bestimmten Beruf wählt – etwa Dachdecker? Gilt die Police dann noch?

Patze: Das ist einer der drei wichtigsten Vorteile einer BU-Versicherung im Kindesalter: Man sichert sich einen frühen und günstigen Schutz – ohne späteren Berufsnachweis. Es muss also kein neuer Beruf gemeldet werden, wenn der Versicherte ins Arbeitsleben eintritt. Unter bestimmten Umständen kann der Beitrag sogar noch sinken. Eine Nachmeldung ist nicht nötig – was aus Sicht des Versicherers zwar ein Nachteil ist, für den Kunden aber natürlich ein Vorteil.

Schon zu Beginn wird schon grob nach Schultyp unterschieden. Schüler mit ungewisser beruflicher Perspektive – etwa Grund- oder Hauptschüler – zahlen zunächst etwas höhere Beiträge, da hier häufiger handwerkliche Berufe folgen, die ein höheres BU-Risiko mit sich bringen. Gymnasialschüler, die eher in kaufmännische oder akademische Berufe gehen, zahlen entsprechend niedrigere Beiträge. Wer sich später neu orientiert, kann alles anpassen lassen. Das ist deutlich günstiger, als erst im Beruf eine BU abzuschließen. Ein Beispiel: Ein Schüler zahlt für 1.000 Euro BU-Rente etwa 30 bis 40 Euro im Monat – ein ausgebildeter Dachdecker dagegen oft 120 bis 130 Euro.

Ist das dann ein vollwertiger BU-Vertrag oder eine abgespeckte Schüler-Variante?

Patze: Bei uns handelt es sich um einen vollwertigen BU-Vertrag – ohne Einschränkungen. Es muss kein neuer Beruf gemeldet werden, selbst wenn der Versicherte später Influencer in Dubai oder Stuntman in den USA wird. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und unabhängig von der beruflichen Entwicklung.

Aber Kinder sind nicht geschäftsfähig – das heißt, die Eltern müssen den Vertrag abschließen. Wie überzeugen Sie sie?

Patze: Natürlich beginnt alles mit Aufklärung. Der Versicherer muss Risiken aufzeigen – das ist seine Aufgabe. Auch wenn Kinder noch keine typischen Zivilisationskrankheiten wie Rückenschmerzen oder Bluthochdruck haben, spielen Themen wie psychische Erkrankungen, Unfälle oder auch schwere Krankheiten wie Krebs durchaus eine Rolle.

Was viele Eltern vergessen: Sie sind unterhaltspflichtig. Wenn ein Kind schwer erkrankt oder nicht mehr zur Schule gehen kann, sind es oft die Eltern, die beruflich kürzertreten müssen – mit entsprechenden finanziellen Folgen. Eine BU-Versicherung kann in solchen Fällen entlasten und familiäre Belastungen abfedern. Wenn das Kind gesund wird, geht es zurück zur Schule – und die Eltern zurück zur Arbeit.

Ein weiteres Argument vieler Eltern lautet: „Die Versicherung zahlt sowieso nicht.“ Was antworten Sie darauf?

Patze: Dieses Vorurteil ist leider weit verbreitet. Viele Menschen haben negative Erfahrungen mit Versicherungen gemacht – sei es in der Haftpflicht, Hausrat oder Reiserücktritt. Um dem entgegenzuwirken, setzen wir bei Helvetia auf zwei Ebenen an.

Erstens: Wir bieten eine empathische Leistungsprüfung an. Das heißt, wir helfen bei der Vorbereitung und bieten sogar externe Unterstützung im Leistungsfall. Zweitens: Wir haben unsere Bedingungen konkretisiert – und zwar in einem Maß, das uns vom Markt abhebt. Damit schränken wir uns bewusst ein.

Inwiefern?

Patze: Es gibt vom Gesamtverband der Versicherer sogenannte Musterbedingungen. Darin findet sich zum Beispiel eine Generalklausel, wonach der Versicherer beliebige Auskünfte einholen darf, solange er die Kosten trägt. Das ist sehr vage und führt dazu, dass manche Versicherer lange prüfen und viele Gutachten veranlassen.

Wir hingegen haben diese Klausel konkretisiert. Wir schreiben ausdrücklich hinein, dass wir maximal ein Gutachten anfordern dürfen – und nicht beliebig viele. Sollte der Versicherer darüber hinaus weitere Nachweise verlangen, kann der Kunde sich auf die Bedingungen berufen und das ablehnen.

Haben Sie weitere Beispiele, wie Sie nachschärfen?

Patze: Ja. Auch bei den Obliegenheiten im Leistungsfall haben wir nachgelegt. In den Standardbedingungen steht oft schwammig etwas von „ärztlichen Nachweisen“. Was genau erwartet wird, bleibt offen. Bei uns ist ganz klar definiert, welche ärztlichen Berichte benötigt werden und welche Diagnosen dort enthalten sein müssen.

Natürlich liest kein Kunde die Bedingungen bei Vertragsabschluss komplett durch – aber im Leistungsfall in 20 oder 30 Jahren ist es hilfreich, genau zu wissen, worauf man sich berufen kann.

Was möchten Sie mit diesen Maßnahmen letztlich erreichen?

Patze: Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Kunden zu stärken. Wir wollen zeigen, dass ein Versicherer sich selbst begrenzen kann – und will. Für Kunden bedeutet das: weniger Spielraum für Verzögerungstaktiken, mehr Klarheit im Leistungsfall. Wenn Eltern also sagen: „Ich schließe keine BU für mein Kind ab, weil im Ernstfall eh nicht gezahlt wird“, können wir entgegenhalten: „Doch – und wir haben es verbindlich festgeschrieben.“

Das Interview können Sie sich auch hier anschauen.

„Schulbank drücken – und schon BU-versichert?“ von Pfefferminzia auf Vimeo.

 

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