Kundin mit todkrankem Hund gekündigt

„Bild“ schmäht DFV als „Herzlos-Versicherung“

Es ist das gute Recht von Sachversicherern, ihren Kunden die Police zu kündigen – doch die Deutsche Familienversicherung (DFV) hat nun Ärger mit der „Bild“-Zeitung. Der Grund: Der Tierkrankenversicherer will ab Mitte August nicht mehr für die Behandlungskosten des todkranken Yorkshire-Terriers Dwain aufkommen. Das Boulevard-Blatt erklärte die DFV kurzerhand zur „Herzlos-Versicherung“.
Yorkshire Terrier, Yorkie (Canis lupus familiaris) im Garten
© picture all. / imageBROKER | alimdi / Arterra
Der Yorkshire-Terrier (Symbolbild) gehört zu besonders beliebten Hunderassen. Dass die Deutsche Familienversicherung nach Kostenerstattungen von bislang über 2.000 Euro für den erkrankten Terrier Dwain die Reißleine zieht, hat die „Bild“-Zeitung auf den Plan gerufen.

Hier geht es zum Beitrag auf bild.de.

 

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Ein Kommentar

  1. Ein Tier ist ja auch was anders als eine Sache. Somit sollte die Versicherung das Kündigungsrecht im Vertrag ausschließen.

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