- Von Barbara Bocks
- 08.09.2025 um 17:00
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung soll 2026 auf 69.750 Euro steigen. Das entspräche einem Monatseinkommen von 5.812,50 Euro. Das berichtet der PKV-Verband auf Basis eines entsprechenden Verordnungs-Entwurfs des Bundesarbeitsministeriums. Für 2025 liegen die Werte bei 66.150 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich.

Experten schlagen wegen SPD-Vorschlag Alarm
„Höhere Beitragsbemessungsgrenze löst keine Strukturprobleme“
PKV-Beiträge legen kräftig zu
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen von Versicherten für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant ist. „Die Erhöhungen sind zwar gesetzeskonform und erwartbar“, sagt Tobias Hentze, Steuerökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Allerdings belaste dieser große Sprung Teile der Mittelschicht.
Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 2026 bei 77.400 Euro liegen
Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll steigen – und zwar auf 77.400 Euro (2025: 73.800 Euro). Damit liegt sie 4,9 Prozent höher als im Vorjahr. Sie legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Sie wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet.
Generell passt die Bundesregierung die Sozialversicherungsrechengrößen jährlich an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an. Den nun vorliegenden Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium muss sie noch offiziell beschließen.
PKV-Verband: Höhere Versicherungspflichtgrenze schränkt Wahlfreiheit ein
Die Entgeltgrenze steigt stetig. Seit dem Jahr 2013 hat sie um über 48 Prozent zugelegt – von 52.200 Euro auf 77.400 Euro ab 2026. Anders gerechnet: Ab dem kommenden Jahr muss ein Versicherte 2.100 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2013, um in die PKV wechseln zu können.
Diese Hürde war nicht immer so hoch: Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV identisch, berichtet der PKV-Verband. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze erhöht. Damit sei das klare Ziel verbunden gewesen, den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen, schimpft der PKV-Verband.
Von einer höheren Beitragsbemessungsgrenze zeigt sich auch Versicherungsmaklerin Anja Glorius von kvoptimal.de nicht begeistert. Warum sie die Strukturprobleme im Gesundheitswesen nicht löst und was aus ihrer Sicht die bessere Idee wäre, erklärte die PKV-Spezialistin in ihrem Gastbeitrag.

1 Kommentare
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kommentierenjan.lanc@deuass.de
Vor 6 StundenDie Pseudo-Kommunisten versuchen die PKV zu behindern wo es nur geht. Da es keine Mehrheit für die Bürgerversicherung gibt versuchen die es mit allen anderen Mitteln.