Laufzeit und Kündigung

Bafin beäugt Kfz-Haftpflichtversicherungen

Eine Auto-Haftpflicht mit Laufzeit von weniger als einem Jahr? Geht nicht, sagt die Bafin – und nimmt entsprechende Tarife künftig stärker ins Visier.
BMW mit eingedrückter Front
© 652234 / Pixabay
BMW mit eingedrückter Front: Wahrscheinlich ein Fall für die Kfz-Haftpflicht

Noch flexibler? Noch kürzer? Noch schneller kündbar? Das mag manchmal eine gute Idee sein. Aber nicht mit der Auto-Haftpflicht, und nicht mit der Bafin. Die deutsche Finanzaufsicht hat es inzwischen auf dem Schirm, dass mancher Versicherer seinen Kunden auch bei der Kfz-Haftpflicht maximale Freiheiten einräumen will. Doch auf diesem speziellen Gebiet müssten gewisse Laufzeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden, heißt es in einem Fachbeitrag auf der Bafin-Internetseite.

Das spezielle Augenmerk begründet Autorin Anne Lehder so: „Kfz-Haftpflichtpolicen haben eine Besonderheit: Sie sollen einen kontinuierlichen Versicherungsschutz für sämtliche am Verkehr teilnehmenden Personen gewährleisten.“ Damit handele es sich um Pflichtversicherungen, für die das Pflichtversicherungsgesetz gilt. Damit greife allein schon durch das Gesetz eine grundsätzliche Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende (Paragraf 5 Absatz 5). So sollen wirklich alle Verkehrsteilnehmer lückenlos geschützt sein.

Die Finanzaufsicht reagiert darauf, indem sie die am Markt angebotenen Kfz-Tarife im Auge behält. Wer Laufzeiten unter einem Jahr anbietet oder es erlaubt, Verträge im Jahresverlauf oder mit zu kurzen Fristen zu kündigen, der könnte demnächst Post oder einen Anruf von der Bafin bekommen. Mit der nachdrücklichen Bitte, die allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend zu ändern.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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