- Von Karen Schmidt
- 22.09.2025 um 15:08
Auch in dieser Woche informieren wir Sie über die Versicherungsprodukte der Woche. Fünf Produkte sind es dieses Mal.
LKH startet neuen Kompakttarif in der PKV
Die Landeskrankenhilfe (LKH) hat mit dem neuen Tarif LKH-GesundheitsUpgrade Komfort (GUK) ihre PKV-Produktlinie komplettiert. Der neue Kompakttarif wurde pünktlich zum Verkaufsstart von Franke und Bornberg mit „sehr gut“ ausgezeichnet.
Preisbewusste Kunden, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren im LKH-GesundheitsUpgrade Komfort (GUK) und Premium (GUP) zweifach: Mit der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung LKH-Benefit können sie bis zu vier Monatsbeiträge zurückerhalten. Der tariflich garantierte LKH-Gesundheitsbonus ermöglicht eine zusätzliche Rückzahlung. So sinkt der effektive Beitrag deutlich. Kunden können Vorsorge nutzen und trotzdem sparen: Leistungen aus dem Programm „LKH-Gesundheitsvorsorge“ oder Schutzimpfungen werden nicht angerechnet.

Die Versicherungsprodukte der Woche
Die Versicherungsprodukte der Woche
Die Versicherungsprodukte der Woche
Was das Leistungspaket des GUK unter anderem umfasst:
- ambulante Behandlungen einschließlich freier Arztwahl,
- Heilpraktiker-Leistungen, Heilmittel inkl. Behandlung durch Osteopathen und Chiropraktiker,
- Sehhilfen bis zu 450 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren.
- Im Krankenhaus: Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind inbegriffen
- Zahnleistungen: 100% Kostenerstattung bei Behandlungen und Prophylaxe, 80% bei Zahnersatz und Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche.
- Leistungen für Kur und Reha sind ebenfalls enthalten.
Für werdende Eltern gibt es viel Unterstützung: Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik, Rooming-in sowie die Unterbringung im Familienzimmer sorgen für bestmögliche Begleitung rund um die Geburt. Darüber hinaus profitieren das nachversicherte Kind und der versicherte Elternteil in der Elternzeit von sechs Monaten Beitragsfreiheit.
Für Auslandsaufenthalte bietet der GUK zeitlich unbegrenzten Schutz innerhalb der EU und des EWR. Außerhalb sind Kunden für bis zu drei Monate abgesichert – inklusive Rücktransport und voller Kostenerstattung auch oberhalb der deutschen Gebührenordnung.
Wer fürs Alter vorsorgen möchte, kann den GUK mit dem LKH-Beitragsentlastungstarif (BEA) ergänzen. Der BEA bietet die Möglichkeit, im Ruhestand den PKV-Beitrag zu senken.
Hannoversche erweitert Leistungen der Risikolebensversicherung
Die Hannoversche Lebensversicherung hat ihre Tarife in der Risikolebensversicherung um zentrale Leistungsverbesserungen erweitert.
Das Update im Detail:
- Verlängerte Nachversicherungsgarantie: In den Plus- und Exklusiv-Tarifen können Kunden ihre Versicherungssumme innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre ereignisunabhängig ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (bisher drei Jahre).
- Erweiterter Bonus bei Lebensereignissen: Bei Familienzuwachs, Hochzeit oder Immobilienerwerb lässt sich die Versicherungssumme für zwölf Monate beitragsfrei um 20 Prozent steigern (bisher sechs Monate).
- Erweiterte Dynamiksätze: Flexible Auswahl der Dynamiksätze zwischen 2 und 5 Prozent bei Vertragsabschluss (bisher nur fester Satz von 3 Prozent).
- Höhere Absicherung: Die Versicherungssumme darf im Rahmen von Erhöhungen künftig bis zu 650.000 Euro umfassen (bisher 500.000 Euro).
- Mehr finanzieller Spielraum: Eine ereignisunabhängige Beitragsstundung von bis zu 24 Monaten sichert den Vertrag auch in schwierigen Zeiten (bisher 12 Monate).
Barmenia-Gothaer stärkt BU-Versicherung
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Gothaer Lebensversicherung ist an entscheidenden Stellen verbessert worden: „Ein besonderes Angebot, das wir jungen Ärztinnen und Ärzten bis Ende 2025 machen, ist der Mediziner-Kurzantrag“, sagt Niklas Hermanns, Bereichsleiter Geschäftsfelder Leben. „Wer das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann eine BU-Rente von bis zu 3.000 Euro mit nur wenigen Gesundheitsfragen beantragen – schnell, unkompliziert und ohne zahlreiche Fragen zum Gesundheitszustand“.
Mit dem neuen Mediziner-Paket werden Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken bei allen Kammerberufen künftig nicht mehr auf die private BU-Rente angerechnet. Das bedeutet: Beide Leistungen bleiben uneingeschränkt nebeneinander bestehen.
Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte wird der Einstieg in die Absicherung vereinfacht. Künftig wird auf den bislang notwendigen Berufsfragebogen verzichtet. Ebenso entfällt die sogenannte abstrakte Prüfung bei organisatorischen Veränderungen für Human- und Zahnmediziner, Kammerberufe und Ingenieure. Eine Umorganisation – beispielsweise in einer Arztpraxis – führt nicht mehr dazu, dass auf eine theoretische Ersatzaufgabe verwiesen werden kann. Der Anspruch auf BU-Leistungen bleibt somit bestehen.
Die Flexibilität der Absicherung zeigt sich auch in den erweiterten Nachversicherungsanlässen. Neu aufgenommen wurde hier die Praxisfinanzierung: Wer für die Niederlassung ein Darlehen von mindestens 50.000 Euro aufnimmt, kann seine BU-Rente künftig ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Parallel dazu wurde auch die sogenannte Karrieregarantie ausgebaut. Für Ärzte, Ingenieure und Kammerberufe lässt sich die BU-Rente bei Einkommenserhöhungen von bislang 6.000 Euro auf bis zu 7.500 Euro erhöhen.
Neben den Neuerungen für medizinische Berufe werden auch Anpassungen für alle Versicherten vorgenommen. Mit dem sogenannten „Krisenairbag“ erhalten Versicherte bis zu 1.000 Euro für eine psychotherapeutische Krisenintervention bei einer Lebenskrise.
Darüber hinaus wurden die Nachversicherungsmöglichkeiten ausgeweitet. So ist eine Nachversicherung zukünftig auch dann noch möglich, wenn bereits ein Leistungsfall angemeldet, jedoch keine Leistung in Anspruch genommen wurde, ausgenommen einer Leistung aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel. Auch die Wartezeit bei Weiterbildungen entfällt künftig, wenn die berufliche Tätigkeit umgestuft wird. Für Selbständige verkürzt sich zudem die Voraussetzung für die Karrieregarantie von sechs auf drei Jahre. Weitere Verbesserungen umfassen den Wegfall des Leistungsausschlusses bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten.

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