Stolperfallen vermeiden

Warum Drohnen ein spannendes Thema für Vermittler sind

Drohnen werden in den kommenden Jahren weiter an Relevanz gewinnen. Für Vermittler ergibt sich daraus die Chance, sich als kompetenter Ansprechpartner für Kunden zu positionieren. Es gilt vor allem, Risiken zu erkennen und typische Fehlerquellen anzusprechen. Welche das sind, hat Francis Markert, Betreiber des Fachportals Drohnen-Camp, in seinem Gastbeitrag zusammengefasst.
Drohne in Italien: Warum Drohnen ein spannendes Thema für Vermittler sind, erklärt Francis Markert vom Fachportal Drohnen-Camp.
© Drohnen-Camp
Drohne in Italien: Warum Drohnen ein spannendes Thema für Vermittler sind, erklärt Francis Markert vom Fachportal Drohnen-Camp.

Drohnen boomen – längst sind sie mehr als technisches Spielzeug. Der Markt entwickelt sich rasant: Moderne Geräte sind leistungsfähig, kompakt und liefern erstaunlich gute Aufnahmen. Selbst Mini-Drohnen unter 250 Gramm bieten heute eine zuverlässige GPS-Positionierung, automatische Flugmodi und hochauflösende Kameras.

Parallel dazu gibt es eine ausgereifte Regulatorik. Seit Einführung der EU-weiten Drohnenverordnungen (vor allem 2019/945 und 2019/947) ist klar: Wer heute eine Drohne nutzt, agiert in einem stark regulierten Umfeld – selbst im Freizeitbereich.

Manche Nutzer unterschätzen dabei den Umfang der rechtlichen Anforderungen, etwa zur Registrierungspflicht oder zu Flugzonenbeschränkungen. Für Versicherer und Vermittler bedeutet das: Die Nachfrage nach individueller Beratung und passgenauen Policen steigt ebenso wie der Bedarf an Absicherung neuer Risiken, die mit Technik und Betrieb einhergehen.

Welche Risiken Vermittler auf dem Schirm haben müssen

Drohnen sind in Deutschland von den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetz erfasst. Das führt dazu, dass für ihren Betrieb eine spezielle Erfolgshaftung gilt. Diese unterscheidet sich grundlegend von der typischen Verschuldenshaftung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung (PHV) beziehungsweise Betriebshaftpflicht.

Wer eine Drohne betreibt, haftet bereits durch den reinen Betrieb, auch ohne eigenes Fehlverhalten. So haftet der Halter auch dann für Schäden Dritter, wenn die Ursache eines Absturzes eine technische Störung ist, die er nicht selbst zu verantworten hat.

Viele private Haftpflichtpolicen enthalten zwar mittlerweile Deckungserweiterungen für Drohnen, doch nicht alle berücksichtigen die besondere Haftungssituation ausreichend. Die meisten PHV-Tarife bieten hier nur unzureichenden Schutz. Das kann im Schadenfall zu bösen Überraschungen führen, wenn ein Sach- oder Personenschaden entsteht und die Versicherung eine Regulierung ablehnt.

Auch abseits klassischer Abstürze gibt es zahlreiche Risikoszenarien: Datenschutz- oder unbewusste Urheberrechtsverletzungen bergen rechtliche und finanzielle Fallstricke (Stichwort Vermögensschäden).

Die Rolle der Branche bei Aufklärung und Prävention

Gerade im noch jungen Drohnenmarkt kann die Versicherungswirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Ob bei der Absicherung oder der Aufklärung zu bestehenden Regeln. Vermittler sind in einer Schlüsselposition, um Kunden über Unterschiede zwischen Privathaftpflicht, Luftfahrthaftpflicht und optionaler Drohnen-Kaskoversicherung zu informieren.

Eine umfassende Beratung sollte beispielsweise klären, ob eine bestehende Police tatsächlich die gesetzlich geforderte Gefährdungshaftung abdeckt. Empfehlenswert sind Policen mit einer Million Euro Deckungssumme oder mehr, um der gesetzlichen Mindestdeckung Rechnung zu tragen.

Auf der folgenden Seite lesen Sie, welche Stolperfallen Vermittler bei der Drohnenabsicherung vermeiden müssen.

Auch der weltweite Versicherungsschutz ist ein Thema, das mitunter übersehen wird. Denn Privatdrohnen kommen besonders häufig bei Auslandsreisen zum Einsatz. Die Versicherungswirtschaft kann darüber hinaus aktiv dazu beitragen, den rechtssicheren Betrieb von Drohnen zu fördern. Da jedoch schon viele Regeln auf nationaler und europäischer Ebene erlassen wurden, sollten Versicherungsbedingungen keine zusätzlichen Einschränkungen vorgeben.

So findet man beispielsweise bei manchen Anbietern ein Verbot von Flügen in Kontrollzonen rund um Flughäfen. Dabei gibt es legale Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen in diesen Gebieten zu fliegen. Versicherer sollten sich in den Vertragsbedingungen darauf beschränken, die Einhaltung der geltenden Gesetze zu fordern nach dem Motto: „Solang ein Flug legal ist, ist er auch versichert.“

Typische Stolperfallen – und wie Vermittler sie vermeiden können

Für Versicherungsvermittler bietet das Thema Drohnen zahlreiche Ansatzpunkte zur Kundenberatung. Doch es birgt auch Stolperfallen!

Ein oft unterschätzter Punkt in der Praxis ist die Versicherungsbestätigung, die Drohnenpiloten in Deutschland gemäß Paragraf 106 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung jederzeit mitführen müssen. Der Nachweis kann entweder in gedruckter oder digitaler Form vorliegen. Die Bescheinigung muss belegen, dass eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

Wer diesen Nachweis bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Dabei reicht es nicht aus, auf die Versicherungsbedingungen zu verweisen. Stattdessen braucht es ein Dokument, das unter anderem das Modell der versicherten Drohne sowie deren Seriennummer benennt. Privathaftpflichtversicherer tun sich häufig schwer damit, diese Bestätigungen auszustellen.

Vermittler sollten vor einem Vertragsabschluss kritisch prüfen, ob die präferierte Versicherung luftrechtkonforme Bestätigungen ausstellen kann. Im Zweifel sollte man sich an spezialisierte Anbieter wenden und der Kundschaft nicht leichtfertig versprechen, dass die Versicherung Drohnen mit abdeckt. Nach dem Vertragsabschluss sollten Vermittler ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf die Mitführpflicht hinweisen. Eine einfache Maßnahme, mit der sie echte Beratungskompetenz zeigen und gleichzeitig vor teuren Bußgeldern schützen können.

Fazit

Drohnen werden in den kommenden Jahren weiter an Relevanz gewinnen und sowohl in der Freizeit als auch im Berufskontext als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Damit steigen die Anforderungen an einen sicheren, verantwortungsvollen Betrieb und an eine adäquate Versicherung.

Für Vermittler ergibt sich daraus die Chance, sich als kompetenter Ansprechpartner zu positionieren. Man darf jedoch nicht den Fehler machen, jedem Werbeversprechen einer Versicherungsgesellschaft zu trauen. Denn insbesondere die Voraussetzungen für eine Schadensregulierung und der fehlende Versicherungsnachweis bieten bei vielen Angeboten im Markt juristische Angriffsflächen.

Drohnen sind ein innovatives, aber auch reguliertes Feld. Für Vermittler bedeutet das nicht, dass sie jede juristische Feinheit kennen müssen. Vielmehr kommt es darauf an, Risiken zu erkennen, typische Fehlerquellen anzusprechen und Kundinnen und Kunden strukturiert zu begleiten. Wer dabei auf fachlich fundierte Ressourcen verweist, mit denen sich Interessierte im Paragrafendschungel zurechtfinden können, und den richtigen Versicherungsschutz empfiehlt, schafft echten Mehrwert – ganz ohne juristische Detailkenntnisse. So wird die Drohnenberatung zu einem professionellen Zusatzangebot, mit dem Vermittler sich sowohl das Vertrauen der Kundschaft verdienen als auch Unsicherheiten rund um ein komplexes Thema aktiv abbauen.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht bei Drohnen gibt es hier.

Über den Autor

Francis Markert betreibt das Fachportal Drohnen-CampFrancis Markert betreibt das Fachportal Drohnen-Camp, das umfassende und praxisnahe Informationen rund um Drohnenrecht, Versicherung und Flugvorbereitung bietet. Er verfolgt regulatorische Entwicklungen in der Drohnenwelt aufmerksam und unterstützt sowohl Einsteiger als auch Profis dabei, Drohnen sicher, verantwortungsvoll und rechtskonform zu nutzen.

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