Drohne in Italien: Warum Drohnen ein spannendes Thema für Vermittler sind, erklärt Francis Markert vom Fachportal Drohnen-Camp. © Drohnen-Camp
  • Von Redaktion
  • 21.07.2025 um 11:56
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Drohnen werden in den kommenden Jahren weiter an Relevanz gewinnen. Für Vermittler ergibt sich daraus die Chance, sich als kompetenter Ansprechpartner für Kunden zu positionieren. Es gilt vor allem, Risiken zu erkennen und typische Fehlerquellen anzusprechen. Welche das sind, hat Francis Markert, Betreiber des Fachportals Drohnen-Camp, in seinem Gastbeitrag zusammengefasst.

Drohnen boomen – längst sind sie mehr als technisches Spielzeug. Der Markt entwickelt sich rasant: Moderne Geräte sind leistungsfähig, kompakt und liefern erstaunlich gute Aufnahmen. Selbst Mini-Drohnen unter 250 Gramm bieten heute eine zuverlässige GPS-Positionierung, automatische Flugmodi und hochauflösende Kameras.

Parallel dazu gibt es eine ausgereifte Regulatorik. Seit Einführung der EU-weiten Drohnenverordnungen (vor allem 2019/945 und 2019/947) ist klar: Wer heute eine Drohne nutzt, agiert in einem stark regulierten Umfeld – selbst im Freizeitbereich.

Manche Nutzer unterschätzen dabei den Umfang der rechtlichen Anforderungen, etwa zur Registrierungspflicht oder zu Flugzonenbeschränkungen. Für Versicherer und Vermittler bedeutet das: Die Nachfrage nach individueller Beratung und passgenauen Policen steigt ebenso wie der Bedarf an Absicherung neuer Risiken, die mit Technik und Betrieb einhergehen.

Welche Risiken Vermittler auf dem Schirm haben müssen

Drohnen sind in Deutschland von den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetz erfasst. Das führt dazu, dass für ihren Betrieb eine spezielle Erfolgshaftung gilt. Diese unterscheidet sich grundlegend von der typischen Verschuldenshaftung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung (PHV) beziehungsweise Betriebshaftpflicht.

Wer eine Drohne betreibt, haftet bereits durch den reinen Betrieb, auch ohne eigenes Fehlverhalten. So haftet der Halter auch dann für Schäden Dritter, wenn die Ursache eines Absturzes eine technische Störung ist, die er nicht selbst zu verantworten hat.

Viele private Haftpflichtpolicen enthalten zwar mittlerweile Deckungserweiterungen für Drohnen, doch nicht alle berücksichtigen die besondere Haftungssituation ausreichend. Die meisten PHV-Tarife bieten hier nur unzureichenden Schutz. Das kann im Schadenfall zu bösen Überraschungen führen, wenn ein Sach- oder Personenschaden entsteht und die Versicherung eine Regulierung ablehnt.

Auch abseits klassischer Abstürze gibt es zahlreiche Risikoszenarien: Datenschutz- oder unbewusste Urheberrechtsverletzungen bergen rechtliche und finanzielle Fallstricke (Stichwort Vermögensschäden).

Die Rolle der Branche bei Aufklärung und Prävention

Gerade im noch jungen Drohnenmarkt kann die Versicherungswirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Ob bei der Absicherung oder der Aufklärung zu bestehenden Regeln. Vermittler sind in einer Schlüsselposition, um Kunden über Unterschiede zwischen Privathaftpflicht, Luftfahrthaftpflicht und optionaler Drohnen-Kaskoversicherung zu informieren.

Eine umfassende Beratung sollte beispielsweise klären, ob eine bestehende Police tatsächlich die gesetzlich geforderte Gefährdungshaftung abdeckt. Empfehlenswert sind Policen mit einer Million Euro Deckungssumme oder mehr, um der gesetzlichen Mindestdeckung Rechnung zu tragen.

Auf der folgenden Seite lesen Sie, welche Stolperfallen Vermittler bei der Drohnenabsicherung vermeiden müssen.

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