- Von Karen Schmidt
- 26.05.2025 um 10:26
Ein IT-Berater empfiehlt seinem Kunden den Wechsel auf ein neues Warenwirtschaftssystem. Die Umstellung läuft nicht wie geplant – ein Importfehler löscht Daten, der Betrieb steht tagelang still. Die Folge: sechsstellige Umsatzeinbußen. Ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) – wenn sie denn existiert. Denn viele Unternehmen sind in solchen Fällen nur unzureichend abgesichert.
Der Grund: Oft fehlt das entsprechende Risikobewusstsein für Vermögensschäden. Häufig heißt es: „Uns passiert so etwas nicht.“ Oder die VSH wird fälschlich mit der Betriebshaftpflicht gleichgesetzt, obwohl diese keine reinen Vermögensschäden abdeckt. Hinzu kommt die Scheu vor vermeintlich unnötigen Kosten – dabei ist der Schaden im Ernstfall um ein Vielfaches höher. Selbst wenn ein Vorwurf unberechtigt ist, kostet allein die rechtliche Abwehr Zeit und Geld.

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Johannes Hohmann, Lead Underwriter VSH bei Markel (Foto), bringt es auf den Punkt: „Vom Freelancer bis hin zum Industriekunden – Unternehmen aus IT, Medien, Beratung, Dienstleistung, E-Commerce und Immobilien profitieren besonders von einer VSH-Lösung. Diese Branchen haben spezifische Risiken, die durch eine maßgeschneiderte VSH abgedeckt werden können.“ Eine passende VSH ist dabei nicht nur Schutz, sondern auch ein Signal für Seriosität an den Kunden.
Aber wie gelingt es, Firmenkunden vom Bedarf einer Vermögensschadenhaftpflicht zu überzeugen? Makler, die in ihren Gesprächen mit Unternehmern gut zuhören, erkennen VSH-Bedarfe schnell: Wenn eine Kundin über Projektverzögerung klagt, ist der Gedanke an Haftung bei Fristversäumnis naheliegend. Fordert ein Auftraggeber einen Haftpflichtnachweis, ist das der ideale Moment, um die Lücke zur VSH zu schließen.
Und wer als Berater tätig ist, braucht die Police ohnehin. Hohmann: „Eine gute Ansprache wartet dann mit maßgeschneiderten, transparenten und verständlich gestalteten Versicherungslösungen auf. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der Kunden zu verstehen und proaktiv Unterstützung zu bieten.“
Individuelle Deckung nach Risikolage
Flexibilität, Transparenz und eine ausreichend hohe Deckung sind Grundvoraussetzungen für eine gute Vermögensschadenhaftpflicht. Was das genau heißt, erklärt Hohmann wie folgt: „Die Deckungssumme muss mindestens der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen, wobei auch höhere Deckungssummen – entsprechend der Risikosituation des Unternehmens – individuell angeboten werden können.“ Eine schnelle Erreichbarkeit eines Ansprechpartners beim Versicherer ist für Kunden und Makler absolut von Vorteil.
Gibt es auch Stolperfallen? Durchaus, warnt Hohmann: „Häufige Deckungslücken, auf die Makler achten sollten, umfassen unzureichende Abdeckung rechtlicher Kosten, die fehlende Absicherung gegen Datenschutzverletzungen und ungenaue oder fehlerhafte Beratungen.“
Auch die Absicherung der Nutzung und Programmierung von Künstlicher Intelligenz sei heute ein bedeutender Deckungsbestandteil, so der Experte weiter. Es sei wichtig, dass die Versicherungsbedingungen klar definiert seien und keine versteckten Ausschlüsse enthielten, die nachteilig wirken könnten.
In seinem Alltag als Underwriter bei Markel beobachtet Hohmann, dass die Schadenentwicklung in der VSH zwar insgesamt stabil bleibt, Datenschutzverletzungen und Beratungsfehler allerdings zunehmen. Umso wichtiger ist es, Kunden aktiv auf die Risiken aufmerksam zu machen und ihnen passende Lösungen anzubieten.

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