Urteil

Unfallversicherung muss für Sex zahlen

Ein 39-jähriger Mann, der nach einem Autounfall schwerbehindert wurde, bekam von seiner Unfallversicherung Geld für eine Sexualbegleitung zugesprochen. Doch als der Sachbearbeiter wechselte, endeten die Zahlungen. Begründung: Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun – das Sozialgericht Hannover sah das anders.
© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky
„Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“, befand das Sozialgericht Hannover.

Mehr zum Thema

Renten sollen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen

Die gesetzliche Rente soll zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen. Das gibt das…

Überschüsse und Garantien: Weiter leicht hinauf

Die am Anleihemarkt weiter gestiegenen Renditen schlagen sich auch in Lebensversicherungen nieder. In der klassischen…

KFZ-Versicherung: Ältere zahlen deutlich mehr

Werden Autofahrer älter, steigt auch die Prämie für die KFZ-Versicherung kräftig. So hat das Vergleichsportal…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert