„Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“, befand das Sozialgericht Hannover. © picture alliance / photothek | Ute Grabowsky
  • Von Redaktion
  • 14.07.2022 um 10:49
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Ein 39-jähriger Mann, der nach einem Autounfall schwerbehindert wurde, bekam von seiner Unfallversicherung Geld für eine Sexualbegleitung zugesprochen. Doch als der Sachbearbeiter wechselte, endeten die Zahlungen. Begründung: Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun – das Sozialgericht Hannover sah das anders.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland
Einkommen, Rente, Alter, Wohnsituation

So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland

„Die Fälle sind alle echt“
Versicherungsdetektiv Oliver Ramsperger im Interview

„Die Fälle sind alle echt“