Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte

GOÄ und GOZ: Diese Fragen sollten Makler beantworten können

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln, wie medizinische Leistungen in der PKV abgerechnet werden. Viele Kunden sind von Begriffen wie „Steigerungssätze“ oder „Gebührenziffern“ aber erst einmal verwirrt. Makler sollten in der Lage sein, hier fundiert aufzuklären.
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Ein Zahnarzt mit verschränkten Armen: GOÄ und GOZ sind keine Raketenwissenschaft, aber auch kein Selbstläufer.

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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