Artur Gawron (links) und Theodor Waber von der Digitalagentur Wert Eins. © Wert Eins
  • Von Redaktion
  • 14.05.2025 um 11:30
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:60 Min

Mit Freiwilligkeit ist Ende Juni Schluss: Dann gelten neue Regeln für Websites – sie müssen barrierefrei sein. Das betrifft unter Umständen auch Vermittler und Makler. Was jetzt dringend zu tun ist, darüber klären Theodor Waber und Artur Gawron von der Digitalagentur Wert Eins in ihrem Gastbeitrag auf.

Was können Vermittler jetzt tun?

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Vorgehen – keine Schnelllösung. Entscheidend ist, rechtzeitig zu planen, zum Beispiel über die schrittweise Prüfung/Umsetzung folgender Punkte:

#1 Bestandsaufnahme

Welche digitalen Angebote bestehen? Was wird regelmäßig angepasst? Welche Systeme sind betroffen (Web, App, Dokumente, Kommunikation)?

#2 Erste Prüfung

Einsatz automatisierter Testtools, um grundlegende Barrieren zu erkennen. Oder Prüfung in Zusammenarbeit mit einem Spezialisten.

#3 Technische und inhaltliche Maßnahmen
  • Umsetzung der WCAG-Richtlinien (Stufe AA)
  • Optimierung von Navigation, Kontrasten und Schriftgrößen
  • Alternativtexte für visuelle Inhalte
  • Barrierefreie PDF-Dokumente und Formulare
  • Umstellung auf barrierefreie Kommunikationswege (zum Beispiel Live-Transkription, textbasierte Alternativen)
#4 Mitarbeitende sensibilisieren

Wer Inhalte erstellt, pflegt oder berät sollte die Grundlagen digitaler Barrierefreiheit kennen.

#5 Nachhaltige Integration

Digitale Barrierefreiheit sollte von Anfang an Teil neuer Projekte sein. Zudem empfiehlt sich ein laufender Prüfprozess, um neue Inhalte regelmäßig zu kontrollieren.

Fazit: Inklusiv denken, digital gewinnen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt verbindliche Regeln für digitale Angebote – doch es bietet mehr als nur juristische Vorgaben. Für Vertriebspartner liegt darin auch die Chance, mit ihren digitalen Services sichtbarer, zugänglicher, zukunftsfähiger zu werden und sich über den Aspekt der Barrierefreiheit am Markt zu positionieren.

Wer jetzt handelt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern gleichzeitig das Vertrauen der Zielgruppe stärken und sich positiv vom Wettbewerb abheben. Barrierefreiheit ist kein technisches Detail – sondern ein Schritt hin zu moderner, inklusiver, zielgruppenorientierter Beratung.

Über die Autoren

Artur Gawron ist Partner und Geschäftsführer der Digitalagentur Wert Eins aus Essen. Theodor Waber ist Partner bei Wert Eins. Mit klarem Branchenbekenntnis zum Versicherungssektor spielen die Digitalexperten die volle Klaviatur in der Entwicklung und Gestaltung digitaler Versicherungsprodukte und -services.

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