- Von Andreas Harms
- 28.07.2025 um 10:19
Für den Kupferkonzern Aurubis aus Hamburg kam es in den vergangenen Jahren knüppeldick. Hier nur zwei Beispiele: Einerseits wurden ihm Recycling-Metalle im Wert von weit über 100 Millionen Euro gestohlen. Und in einem zweiten Fall ging es um Silber und Gold für wohl 10 Millionen Euro. Wobei die Zahlen in den Berichten stark voneinander abweichen, hoch sind sie allemal. In beiden Fällen kamen die Täter – manche inzwischen verurteilt – aus dem eigenen Unternehmen oder aus Fremdfirmen, die auf dem Aurubis-Gelände gearbeitet hatten. Der Metallkonzern als Selbstbedienungsladen.
Es ist ein aktuelles und teures Beispiel für das große Feld der Wirtschaftskriminalität. Laut Bundeskriminalamt (BKA) entstanden auf diesem Gebiet allein im Jahr 2023 Schäden in Höhe von 2,7 Milliarden Euro mit über 26.000 Tatverdächtigen. Beim BKA geht man allerdings von einer hohen Dunkelziffer aus. Manche Straftaten werden gar nicht von der Statistik erfasst, andere aus Angst vor Image-Verlust nicht einmal gemeldet.
In vielen Fällen kommt eine ganz bestimmte Versicherung ins Spiel: die Vertrauensschadenversicherung. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn Menschen das in sie gesetzte spezielle Vertrauen missbrauchen.

Der beste Schutz vor kriminellen Mitarbeitern
Kriminelle Mitarbeiter sorgen für hohe Millionenschäden
Wenn Mitarbeiter Unternehmen mutwillig schaden
Die Zurich hat 20 solche Fälle aus dem Jahr 2024 zusammengetragen. Hier drei Beispiele: Ein Mann griff 72-mal in die Kasse des Gymnasiums in Esens und klaute mutmaßlich eine halbe Million Euro. Ein ehemaliger IT-Mitarbeiter der DRK-Kliniken leitete 1,6 Millionen Euro auf sein Privatkonto um. Und ein Tankstellenmitarbeiter hatte einen Überfall vorgetäuscht und Geld und Zigaretten geklaut. „Die häufigsten Motive für Mitarbeiterbetrug sind seit Jahren Alkohol- und Spielsucht, Habgier oder finanzielle Schieflage“, schreibt die Zurich dazu. Der diebische IT-Mitarbeiter hatte sich zum Beispiel an der Börse verspekuliert und wollte nun seine Schulden bezahlen.
Interne Kriminelle erzeugen höheren Schaden
Im vergangenen Jahr hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 4.400 Schadensfälle der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet. Mit der bemerkenswerten Erkenntnis: „Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um rund 125.000 Euro, bevor sie auffliegen“, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Externe Kriminelle kämen im Schnitt auf 80.000 Euro. Und warum können die Internen so viel mehr abräumen? Weil sie mehr Vertrauen genießen und die Sicherheitslücken genau kennen.
Gerade in diesen Fällen füllt die Vertrauensschadenversicherung eine wichtige Lücke. „Die Police ist keine Standardabsicherung, sondern eine gezielte Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung“, schreibt der Makler Bernhard Assekuranz auf seiner Website. Und weiter: „Anders als eine Betriebshaftpflicht, die in der Regel für fahrlässig verursachte Schäden aufkommt, greift die Vertrauensschadenversicherung nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten.“ Manche Policen gibt es zwar extra abzuschließen, wie etwa bei der Zurich. Beim Versicherer Markel aber zum Beispiel ist sie wahlweise in Betriebs-, Vermögensschaden- oder Berufshaftpflicht eingebettet. Manchmal optional.
Und diesen Schutz können Unternehmen gebrauchen, in denen es Angestellte und etwas zu stehlen gibt, also im Grunde: jedes Unternehmen. Neben klassischem Diebstahl und Veruntreuung durch Mitarbeiter zahlt sie auch, wenn jemand vertrauliche und geheime Daten weitergibt und bei Sabotage. Es kann hin und her gehen: Wenn eigene Mitarbeiter andere schädigen, aber auch wenn Dritte mit besonderem Vertrauen das eigene Unternehmen schädigen. Denken wir nur an die Fremdfirmen auf dem Aurubis-Gelände.
Auch Hackerschäden durch außenstehende Dritte absichern
Gute Policen zahlen auch die Rechtsverfolgung bei solchen Taten, Gutachten, um die Schadenhöhe zu ermitteln, und PR-Beratung, um anschließend das Unternehmens-Image wieder aufzuforsten. Wichtig ist die Klausel mit der sogenannten Rückwärtsdeckung. Dann sind auch bereits bestehende, aber noch nicht aufgeflogene Schäden mit abgesichert. Ausdrücklich ausgenommen sind übrigens Personenschäden. Hier geht es nur um Geld und Material.
Die Details zeigen, wie wichtig es ist, genau hinzuschauen: Was ist abgesichert, was nicht? Was braucht das Unternehmen, was nicht? Eine sehr sinnige und eher neue Erweiterung ist der Schutz vor Hackerschäden durch außenstehende Dritte. Und das, obwohl der Feind dann nicht mal nicht in den eigenen Reihen sitzt.
Neben herkömmlichen Hackerangriffen greift dieser Schutz sogar einen neuen Kriminaltrend auf: den sogenannten CEO-Fraud oder auch Fake-President-Fraud. Darunter versteht man, dass sich Cyberangreifer mittels künstlicher Intelligenz täuschend echt als Firmenchefs ausgeben (sogar in Videokonferenzen!). Sie verlangen dann, dass Mitarbeiter Geld überweisen – ganz geheim, versteht sich.
Sogar solche Schäden übernimmt die Vertrauensschadenversicherung, wenn es denn ausdrücklich mit abgedeckt ist. Allerdings braucht das nicht jeder. „Falls Sie bereits eine Cyberversicherung haben, können Sie unter Umständen durch den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung ohne diesen Baustein eine Doppelversicherung vermeiden“, empfiehlt der Makler Transparent-Beraten. Also auch hier wieder: hinschauen und ausloten. Aber das dürfte ja klar sein.

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