- Von Peter Schmidt
- 14.04.2025 um 15:34
Rechtsnachfolgeklausel in Maklerverträgen
Fast 75 Prozent der Maklerinnen und Makler in Deutschland arbeiten als Einzelunternehmen. Für diese ist es besonders wichtig, dass mit den Kunden Maklerverträge und -vollmachten geschlossen sind, die möglichst eine konkrete Rechtsnachfolgeklausel enthalten. Auch der Bezug zu Verträgen, die über einen Maklerpool laufen, kann die Sicherheit zum Bestand im Ernstfall verbessern. Dennoch lohnt es sich immer, diese Klauseln auf Wirksamkeit prüfen zu lassen. Oft sind diese Formulierungen zur Rechtsnachfolge nicht wirksam.
Eine wirksame Notfallmaßnahmen kann die Frage der Umfirmierung vom Einzelunternehmen oder einer anderen Form der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sein. So zerfällt der Kundenbestand einer GmbH im Todesfall im Gegensatz zum Einzelunternehmen nicht, er wird über die Firma zum „Erbgut“. Wie damit umgegangen wird, kann und sollte im Gesellschaftsvertrag (oder GmbH-Satzung) eindeutig geregelt werden.
Dennoch gilt es, auch Formulierungen in Gesellschafterverträgen gut zu überlegen. Nicht immer ist die Idee der Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch alle Erben eine gute. Das kann unter anderem zu Erbstreitigkeiten führen oder zu Auseinandersetzungen mit den noch vorhandenen Gesellschaftern.
Außerdem ist dringend ein Abgleich der privaten testamentarischen Regelungen mit Gesellschaftsverträgen anzuraten. Dies sollte auch in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden, da sich bekanntlich Zeiten und Beziehungen auch ändern können.
Rechtzeitig den Notfall und die Nachfolge regeln
Makler S. ist nie über den Punkt hinausgekommen, dass eine Notfall- und Nachfolgeregelung auch schriftlich niedergelegt werden muss. Erst im schweren Krankheitsfall zu überlegen, was und wie geregelt werden soll, führt zu keinem optimalen Ergebnis. Dies gilt sowohl für die Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen für den Fall der Fälle als auch für die Weitergabe der Firma an einen externen Nachfolger.
Je nach Situation im Unternehmen kann es schon sinnvoll sein, sich mit einem Zeitvorlauf von drei bis fünf Jahren mit den Themen Nachfolge und Notfall zu befassen. Wenn Sie beispielsweise eine Umfirmierung planen, dann können die einzelnen notwendigen Schritte einige Monate oder auch Jahre dauern. Auch die Beauftragung von Bevollmächtigten braucht Zeit für Überlegungen und Festlegungen, wenn wir nur an das komplizierte Thema der Bankbürgschaften denken. Nicht jede privatschriftliche Bankvollmacht für den Notfall wird von den Banken sofort anerkannt. Es braucht Zeit und Konsequenz eine solide und wirksame Notfallregelung gut vorzubereiten. Weitere Hinweise finden Sie in dieser Fachbroschüre.
Fazit
Die Inhaber von Maklerunternehmen sind häufig die Schlüsselpersonen im Unternehmen. Ein unplanmäßiger Ausfall oder im Notfall kann den Fortbestand des Unternehmens komplett infrage stellen. Es hat sowohl erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und das Familienvermögen als auch auf Kunden und Verträge. Jeder Unternehmer sollte deshalb ein Notfallkonzept haben, das sich aus einem Notfallplan, einem Unternehmertestament und einem Vorsorgeauftrag zusammensetzen sollte.

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