- Von Peter Schmidt
- 14.04.2025 um 15:34
Der Rosenmontag lief für Frau K.*, einzige Mitarbeiterin des Versicherungsmaklers S.* in Norddeutschland, anders als gewohnt (*beide Namen geändert). Während Menschen in anderen Regionen sich am Karneval oder Fasching des Lebens erfreuen, brach für Frau K. die Welt zusammen. Sie fand im Büro ihren Chef tot am Boden liegend. Eine schreckliche Situation.
Persönliche Betroffenheit mischte sich mit Hilflosigkeit, wie sie mit der Situation umgehen soll. Einen Notfallplan hatte ihr Chef nicht erstellt und auch die Situation wurde miteinander nie besprochen.

„Nachhaltigkeitssiegel sind ein Wettbewerbsvorteil für Vermittler“
Dabei hatte es Makler S. irgendwie wohl schon geahnt, dass so etwas passieren könnte. Vor knapp einem Jahr hatte er sich an den für ihn zuständigen Regionaldirektor eines Maklerpools und an Kollegen gewandt. „Ich sollte wohl mal etwas für den Fall der Fälle machen.“ Doch im Alltag ging das Thema Notfallplan für Makler schnell wieder verloren. In gewissem Maße auch verständlich, denn wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Ernstfall bei schwerer Krankheit oder sogar dem Tod?
Der erste Schritt der Nachfolgeplanung muss ein Notfallplan sein
Besonders bei Einzelunternehmerinnen und -unternehmern muss der erste Schritt einer Nachfolgeplanung ein Notfallplan sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Maklerin 40 Jahre oder der Makler 60 Jahre alt ist. Notfälle können in jeder Altersgruppe durch Unfall, Krankheit oder Schlimmeres eintreten. Deshalb „dränge“ ich in meinen Strategie- und Nachfolgeberatungen immer auch bei meinen Mandaten darauf, dass dieses Thema zuerst angegangen wird.
Dabei ist es egal, aus welcher Motivation man sich mit dem Thema befasst. Viele denken bei einer Notfallplanung an die eigenen Angehörigen, anderen ist wiederum wichtig, dass es für die Kunden und Mitarbeitenden gut weiter geht. Natürlich spielt auch das Thema Vererbung des Lebenswerkes eine Rolle. Keines der Themen wurde durch Makler S. in einem Plan gebracht. Und so kann es sein, dass seine Mitarbeiterin Frau K. nun ihren Job selbst mit wegorganisieren muss.
Auch bei einer juristischen Rechtsform der Maklerfirma als GmbH oder GmbH & Co. KG ist ein Notfallplan sinnvoll, auch wenn eine solche Firmierung grundsätzlich bei Tod des Gesellschafters nicht vor dem Ende steht. Der Notfall ist auch für eine GmbH klar und deutlich in der Satzung mit allen wichtigen Fragen zu regeln und durch ein entsprechendes Testament zu untermauern.
Der Inhalt eines Notfallplans ist umfassender als man denkt
Der Inhalt von Notfallplänen wird vielfach unterschätzt. Mit einigen wenigen Regelungen, wer sich im Fall der Fälle um die Kunden kümmern soll, ist es nicht getan. In einer Checkliste für die im Notfall zu regelnden Themen haben wir allein schon zwölf größere Bereiche erfasst, an die mit zahlreichen Details zu denken wäre. Damit kann für einen eigenen und persönlichen Notfallplan schnell selektiert werden, was zu tun ist, und was für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen priorisiert werden soll.
Schauen wir uns einige dieser Themenbereiche hier kurz an:
- Verfügungen für den Notfall
- Kunden, vermittelte Verträge, MVP
- Maklerverträge und -vollmachten
- Vereinbarungen mit Produktgebern
- Bank, Geschäftskonto, Finanzen und Steuern
- Verträge mit Mitarbeiter
- Versicherungen für die Firma
- Technik, Passwörter
- Digitales Erbe und weitere

Ohne abschließend an alles gedacht zu haben, gibt es über 180 Einzelpositionen, die einmal zu bedenken und entsprechend in einem analogen oder besser digitalen Notfallplan zu regeln sind. Diese Einzelpositionen ermöglichen umfassende Kontrollmöglichkeit für die persönliche Vorbereitung auf einen Tag X, der hoffentlich spät kommt. Wir empfehlen diesen Notfallplan dann einmal im Jahr zu aktualisieren und mit einer bevollmächtigen Person zu besprechen.
Lesen Sie auf der kommenden Seite, wie es um die Rechtsnachfolgeklausel in Maklerverträgen bestellt ist.

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