Noch-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (links) und Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (2.v.l.), beide SPD, auf der Sitzung des Bundeskabinetts am 30. April 2025: Es beschloss, dass die Renten steigen sollen © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
  • Von Andreas Harms
  • 30.04.2025 um 15:40
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Allen demografischen und fiskalischen Warnungen zum Trotz sollen die gesetzlichen Renten auch in diesem Sommer steigen. Hinaufgehen soll es um 3,74 Prozent, beschloss jetzt das Bundeskabinett.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen sollen. Genaugenommen hat es dazu die sogenannte Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Durch die steigende Rente stelle man „die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten“ sicher, heißt es dazu vom Ministerium.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lässt dazu verlauten: „Die Erhöhung der Rente um 3,74 Prozent ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner. Dank der guten Lohnentwicklung stärkt die Rentenanpassung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Das ist wichtig, denn viele fleißige Menschen sind auf eine anständige Rente nach einem fordernden Arbeitsleben angewiesen. Stabile Renten sind kein Almosen, sondern hart verdient und Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit.“

Zusätzlich liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einige Einzelheiten. So sei dieser neue Aufschlag nötig, damit das Rentenniveau nicht unter die gesetzlich festgelegte Haltelinie von 48 Prozent fällt.

Als Rentenniveau bezeichnet man das Verhältnis zwischen einer standardisierten Rente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitsnehmers. Die neue Regierung aus CDU/CSU und SPD will die Haltelinie übrigens laut Koalitionsvertrag bei 48 Prozent weiterführen.

Die für die Rente relevante Lohnentwicklung beziffert das Ministerium mit plus 3,69 Prozent. Dabei bezieht es sich auf vom Statistischen Bundesamt (Destatis) gemeldete Daten. Außerdem zog das Ministerium die Situation bei den beitragspflichtigen Entgelten hinzu – die ja die Einnahmeseite des Rentensystems bestimmt.

Der Beschluss des Kabinetts läuft mit Erkenntnissen zuwider, die Sozialwissenschaftler und Ökonomen immer wieder veröffentlichen. Sie verweisen dabei auf den Trend, dass geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen und weniger Beitragszahler nachrücken.

So forderte zuletzt auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, dass das Renteneintrittsalter steigt und die Renten künftig weniger stark steigen. „Damit die junge Generation nicht noch stärker belastet wird“, wie er begründete.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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