Dresdens Chefdirigent Michael Sanderling. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.05.2016 um 11:00
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Die Stadt Dresden klagt gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Letztere ist nämlich der Meinung, dass der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie, Michael Sanderling, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Das heißt: Es müssen Abgaben zur Sozialversicherung gezahlt werden. Die Stadt sieht das aber ganz anders.

Ist Michael Sanderling, Chefdirigent der Dresdner Philharmonie, sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Nein, meint die Stadt Dresden. Ja, meint die Deutsche Rentenversicherung.

Sanderling trat am 1. August 2011 seine selbstständige Tätigkeit bei der Dresdner Philharmonie an. Bereits am 29. Mai 2012 teilte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der Stadt Dresden in einem Bescheid mit, dass es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt Dementsprechend fallen hier Sozialabgaben an.

Dresden argumentiert dagegen, Sanderling sei ein international anerkannter Dirigent und würde deshalb selbstständig auf dem Markt auftreten. Zudem habe er neben seiner Tätigkeit bei der Philharmonie noch eine Vielzahl weiterer Engagements. Er unterliege so keinem Weisungsrecht des Arbeitgebers über Ort, Zeit und Art der Aufführungen.

Bekäme die Rentenversicherung Recht, müsste die Stadt als Arbeitgeber mit einer Nachzahlung rechnen. Auch Sanderlings Nettolohn der vergangenen Jahre würde wohl neu berechnet werden. Insgesamt könnte das also ganz schön teuer werden.

Endgültig geklärt hat den Fall nun ein Gericht, berichten die Dresdner Neuen Nachrichten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in der mündlichen Verhandlung anerkannt, dass Michael Sanderling nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

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