Logo der Videoplattform Youtube auf dem Videodays Festival 2024 im Palladium: Dort kommen Influencer und andere Content-Ersteller zusammen © picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
  • Von Andreas Harms
  • 28.05.2025 um 17:08
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Youtube soll Influencer- und Finfluencer-Videos künftig durchgehend als Werbung kennzeichnen – verlangt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und verklagt Google. Ein Urteil kann zwar die aktuelle Diskussion um Finfluencer nicht lösen, könnte aber trotzdem einiges ändern.

Keine Angst vor großen Tieren, sagt sich offenbar die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Also verklagt sie vor dem Landgericht Bamberg den Internet-Giganten Google. Sie verlangt, dass dessen Tochter Youtube kommerzielle, werbliche Inhalte durchgehend und eindeutig als Werbung kennzeichnet.

Wörtlich teilt sie mit: „Die Klage richtet sich gegen die Praxis, Influencern auf der deutschen Youtube-Plattform das Veröffentlichen gesponserter Videos ohne ausreichende Kennzeichnung des werblichen Charakters und des Sponsors zu ermöglichen.“ Künftig sollen Werbevideos auf Youtube also durchgehend und klar als Werbung gekennzeichnet sein, und die Sponsoren genannt werden.

Für das Exempel haben sich die Verbraucherschützer zwei Influencer und deren Werbevideos ausgesucht. Flo Pharell tritt in seinem Videokanal mit Guy-Fawkes-Maske auf und erzählt als sogenannter Finfluencer, was er alles mit seinem Geld anstellt. Es geht viel um Aktien und Kryptowährungen und im Grunde immer darum, reich zu werden. Er selbst hat 4 Millionen Euro Vermögen, sagt er.

Melissa Minh könnte man als Lifestyle-Influencer bezeichnen. Sie wirbt wahlweise für Mode, Diäten, Kosmetik und einiges mehr.

Beide würden nur zu Beginn ihrer Videos zehn Sekunden lang einblenden, dass es sich um Werbung handelt, werfen die Verbraucherschützer vor. Doch das verstoße gegen Paragraf 5a Absatz 4 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Artikel 26 des Digital Services Act (DSA).

Beide erwähnen nicht die Sponsoren

„Nach unserer Auffassung reicht ein kurzer Hinweis zu Beginn eines kommerziellen Videos nicht aus, damit Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, dass das ganze Video eine einzige Werbeveranstaltung ist“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Vor allem, wenn der Hinweis beim erneuten Abspielen des Videos dann fehlt und man gar nicht mehr weiß, ob es sich um ein gewerbliches Video handelt oder nicht.“ Hinzu komme, dass beide ihre Sponsoren nicht erwähnen. Doch das könnte Zuschauer beeinflussen.

Indem sich die Verbraucherzentrale ausgerechnet einen Finfluencer herausgegriffen hat, macht sie die Auseinandersetzung für die Finanzbranche interessant. Dort streitet man sich derzeit, ob Finfluencer als Berater zählen und deshalb auch haften sollten. Die Finanzaufsicht Bafin verneinte das und zog den Zorn von Beraterverbänden auf sich. Mittlerweile befasst sich sogar schon die Europäische Union mit der Problematik.

Ein Urteil gegen Google würde die Frage von Haftung und Regulierung zwar nicht klären. Es wäre aber zumindest viel besser ersichtlich, dass auch Finfluencer letzten Endes meistens: Für Produkte werben.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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