Äußern sich zu Terminen für Privatversicherte (v.l.n.r.): Dirk Heinrich (Virchowbund), Verena Bentele (Sozialverband VDK), André Byrla (Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, Spifa) © VDK, Spifa, Freepik (Collage per Canva)
  • Von Andreas Harms
  • 20.08.2025 um 16:19
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Ein Sozialverband und zwei Ärzteverbände streiten um die Frage: Wie viel und wie lange arbeiten Ärzte für privat und gesetzlich versicherte Patienten? GKV versus PKV, wieder einmal. Es geht um widersprüchliche Zahlen und – am Ende – einen gemeinsamen Gegner.

Der meldete sich umgehend und wurde deutlich: „Der größte Sozialverband Deutschlands verbreitet derzeit den größten Unsinn und bringt dadurch seine über zwei Millionen Mitglieder gegen die Praxisärzte auf.“

Als Gegenargument bringt der Virchowbund Zahlen des GKV-Spitzenverbands, nach denen Ärzte im Schnitt 29 Wochenstunden für Kassenpatienten erbringen. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) habe errechnet, dass 82 Prozent der ärztlichen Kontaktzeit auf gesetzlich Versicherte entfallen. Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meldete für 2021 eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in der vertragsärztlichen Versorgung von rund 36 Stunden. Alles mehr als 25 Stunden die Woche.

Ein Hauptproblem sieht man auch beim Virchowbund in den Budgetgrenzen der Kassen. „Es liegt einzig und allein an der Budgetierung, die ein wirtschaftliches Betreiben von Praxen erschwert. Diese Budgetierung hat Leistungseinschränkungen zur Folge. Und Arzttermine sind Teil dieser Leistungen“, meint der Bundesvorsitzende Dirk Heinrich (zugleich auch Vorstandschef des Spifa ist).

„Begrenzte Versorgung für GKV-Versicherte“

Auch der Spifa reagiert auf den VDK-Vorwurf mit Zahlen aus ähnlichen Quellen wie der Virchowbund. Hauptgeschäftsführer André Byrla weist auf den gemeinsamen Gegner hin: „Wer sich ernsthaft um die Belange der GKV-Versicherten bemüht, der muss sich unserer Forderung nach Abschaffung der Budgets und einer wirtschaftlich tragfähigen Honorierung anschließen. Wer hingegen weiter gesetzlich die Leistungsmengen für GKV-Versicherte begrenzt, erreicht genau das: eine begrenzte Versorgung für GKV-Versicherte.“

Das wiederum würde aber dem Bundesrechnungshof so gar nicht gefallen. Denn er warnt in einem Bericht davor, die ambulante Versorgung von der Budgetierung zu befreien. Das würde die Kosten zusätzlich treiben und die Finanzlage noch weiter verschärfen.

Es ist eben nicht einfach, sondern einfach verzwickt. Und am Ende schimpft immer einer.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
jan.lanc@deuass.de
Vor 16 Minuten

Jeder kann ja mal bei Docotlib einen Termin als Privatpatient suchen und als GKV-Patient. Die Unterschiede sind gewaltig, bei Fachärzten, MRT und ähnlichem…..

Hinterlasse eine Antwort

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Jeder kann ja mal bei Docotlib einen Termin als Privatpatient suchen und als GKV-Patient. Die Unterschiede sind gewaltig, bei Fachärzten, MRT und ähnlichem…..

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