- Von Barbara Bocks
- 06.06.2025 um 13:36
Vertrauen in viele Finfluencer ist ein Trugschluss
Schwintowski kritisiert diese Entwicklung deutlich. Seiner Ansicht nach ist das Vertrauen in Finfluencer ein Trugschluss. Er verweist auf Erhebungen, die zeigen, dass mehr als 50 Prozent der Finfluencer keinerlei fundierte Kenntnisse über Anlagestrategien, Marktrisiken oder die Auswirkungen von Finanzcrashs auf das Portfolio besitzen. Dieses Wissen sei jedoch für fundierte Beratung zwingend nötig.
Gleichzeitig erkennt Schwintowski an, dass es auch seriöse Finfluencer gibt, die fundierte Analysen liefern und sich für Finanzbildung einsetzen.
Schwintowski zieht einen historischen Vergleich: So unreguliert wie der Finfluencer-Markt heute ist, war auch der Versicherungsvertrieb vor dem Jahr 2002. Damals habe die Europäische Union begonnen, über Standards nachzudenken. Heute beklage man in der Branche oft eine Überregulierung mit zu vielen Formularen und überflüssigen Fragen. Dennoch sei es unstrittig, dass Personen, die zu Vermögensbildung, Familienabsicherung und Altersvorsorge beraten, über fachliches Wissen und Kapitalmarktverständnis verfügen müssten.
Das sogenannte Tchibo-Urteil von 2013
Ein weiteres Beispiel für rechtliche Konsequenzen bei zu wenig Regulierung zeigt das sogenannte Tchibo-Urteil (Pfefferminzia berichtete). Im Jahr 2013 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 7/13, dass das Unternehmen Tchibo keine Versicherungen verkaufen durfte. Es hatte auf seiner Internetseite solche Versicherungsprodukte angeboten.
Obwohl der eigentliche Vertragsabschluss über einen Partner erfolgte, urteilte der Bundesgerichtshof, dass Tchibo wegen der erweckten Vermittlungstätigkeit eine Erlaubnis nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung benötigt hätte.
Es bleibt also spannend, wie es bei der Regulierung von Finfluencern weitergeht. Der BVK wird definitiv Druck machen.


















































































































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