- Von Sabine Groth
- 30.10.2025 um 10:51
Wer für den Ruhestand spart, kann sich vom Staat dabei finanziell unterstützen lassen. Drei Möglichkeiten bietet die geförderte Altersvorsorge: Basisrente, Riester-Rente und die bAV. Das Bonbon vom Staat kommt bei allen drei Modellen in der Ansparphase. Vor allem über Steuererleichterungen steht Geld zur Verfügung, um ein finanzielles Polster fürs Alter zu säen. In der Erntephase will der Staat sein Geschenk oder zumindest einen Teil davon zurück. Die Auszahlungen sind steuerpflichtig. Das Fachwort dazu: nachgelagerte Besteuerung. Wie genau, wie viel und wer gefördert wird, variiert zwischen den drei Förderwegen.
Basisrente: Rentenersatz für Selbstständige, Rentenaufstockung für Gutverdiener
Die Basisrente (Rürup-Rente) gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Schicht der Altersvorsorge und folgt ähnlichen Vorgaben. Sie wurde in erster Linie für Selbstständige geschaffen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Zugänglich ist sie aber für jeden und interessant insbesondere für angestellte Gutverdiener mit hohem Steuersatz – dank der großzügigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. In 2025 können bis zu 29.344 Euro für die Basisversorgung von der Steuer abgesetzt werden, hierzu zählen auch Beiträge für die gesetzliche Rente und Versorgungswerke. Aber selbst wer Höchstbeiträge in die Rentenkasse zahlt, hat noch Steuersparluft für die Basisrente. Zu beachten ist jedoch: Ein Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn ist nicht möglich und das angesparte Kapital wird nur als lebenslange, steuerpflichtige Rente ausgezahlt. Zudem gibt es nur eine (kostenpflichtige) Hinterbliebenenabsicherung begrenzt auf den Ehegatten und die Kinder.
Riester-Rente: Zulagen für schwächere Einkommen, aber reformbedürftig
Die 2002 gestartete Riester-Rente wurde entwickelt, damit insbesondere Arbeitnehmer über eine geförderte private Vorsorge das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente ausgleichen können. Nicht jeder wird unterstützt. Unmittelbar förderberechtigt sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, aber auch Beamte. Ehepartner sind mittelbar förderberechtigt. Die Höhe des förderberechtigten Kapitals hängt vom Einkommen ab, maximal können aber nur 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gefördert wird alternativ auch über Zulagen. So rechnet sich die Riester-Rente vor allem für Familien mit Kindern und Arbeitnehmer mit eher geringem Einkommen. Zumindest theoretisch. Da die Riester-Produkte eine 100-prozentige Beitragsgarantie enthalten müssen, rechnet sie sich eigentlich kaum noch.
Lebenslange Rente versus Auszahlplan
ETF-Sparplan versus Fondspolice
Fonds versus Fondspolice
Die niedrigen Zinsen und der magere Höchstrechnungszins haben dazu geführt, dass viele Lebensversicherer, die sowohl das Rürup- als auch das Riester-Geschäft dominieren, das Neugeschäft mit Riester-Policen eingestellt haben. Seit dem Höchststand im Jahr 2017 ist der Bestand rückläufig. Reformen werden seit Jahren angemahnt – und immer wieder verschoben. Jetzt besteht neue Hoffnung, dass die Regierung die private geförderte Vorsorge zügig angeht. Zusammen mit der geplanten Frühstart-Rente könnte ein neues gefördertes Produkt kommen, das angelehnt ist an das Altersvorsorgedepot ist, das die Ampelregierung geplant, aber nicht mehr umgesetzt hatte.
bAV per Entgeltumwandlung: Mit Arbeitgeberzuschuss besonders attraktiv
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bAV per Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss auf den Beitrag einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten – als Ausgleich für seine Sozialabgabenersparnis. Bis zu 4 Prozent (2025 maximal 322 Euro monatlich) können sozial abgabenfrei und 8 Prozent (2025 maximal 644 Euro monatlich) steuerfrei in die betriebliche Vorsorge, meist eine Direktversicherung, fließen. Die bAV kann eine attraktive Vorsorgemöglichkeit sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber mehr als seinen Pflichtanteil zuschießt. Das überwiegt die Abzüge im Rentenbezug in der Regel deutlich. Die spätere Betriebsrente, sowohl lebenslange Renten als auch mögliche Kapitalauszahlungen, sind steuerpflichtig und auch Kranken- und Pflegekassenbeiträge sind unter Berücksichtigung eines Freibetrages (2025 monatlich 197,75 Euro) fällig. Privatversicherte zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer kann sich häufig das Produkt nicht aussuchen, sondern das Recht der Produktwahl liegt beim Arbeitgeber. Dabei umfasst die Auswahl meistens mehrere Produkte, so dass die Arbeitnehmer eine passende Lösung auswählen können. Bei häufigem Arbeitgeberwechsel würde ansonsten eine Ansammlung von vielen Mini-Verträgen entstehen.
Geförderte Altersvorsorge: Nicht alle haben die freie Wahl
Bei der geförderten Altersvorsorge gibt es nicht den einen besten Förderweg. Und es sind nicht alle Förderwege für jeden zugänglich. Nur klassische sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben die freie Wahl. Für Beamte entfällt die bAV. Für Selbstständige entfällt nicht nur die bAV, sondern für viele auch die Riester-Förderung. Für sie stellt sich gar nicht die Frage, welches Produkt das Beste ist, sondern nur, ob es sinnvoll ist, überhaupt ein gefördertes Produkt zu nutzen.
Wer mehr Auswahl hat, muss sich nicht für einen Weg entscheiden. Eine bAV lässt sich gut durch eine Basisrente ergänzen – und vielleicht auch noch durch eine zukünftige geförderte private Vorsorge, von der wir bislang weder Namen noch genaue Ausgestaltung kennen.


















































































































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