- Von Sabine Groth
- 02.05.2025 um 09:24
Fondspolicen werden gerne für die Altersvorsorge eingesetzt. Insbesondere über Aktienfonds wird Kapital fürs Alter angespart. Zum Rentenbeginn wird das erreichte Guthaben dann ausgezahlt oder es geht in die lebenslange Verrentung. Fondspolicen eignen sich aber nicht nur für den Vermögensaufbau, auch im Ruhestand und damit in der Generationenvorsorge können sie sinnvoll genutzt werden. Voraussetzung: Der Tarif bietet Laufzeiten, die weit über den Rentenbeginn hinausreichen, und besticht durch hohe Flexibilität, insbesondere bei Ein- und Auszahlungen und den Anlagemöglichkeiten.
Die Zielgruppe 55+ verfügt häufig über Kapital aus Erbschaften, aus einem Unternehmensverkauf, aus ablaufenden Lebensversicherungen oder aus dem Verkauf des mittlerweile viel zu großen Eigenheims oder anderer Immobilien, um deren Vermietung man sich im Alter nicht mehr kümmern möchte. Dieses Kapital sucht nach neuen Anlagemöglichkeiten. Es muss nicht auf dem niedrig verzinsten Tagesgeldkonto geparkt werden. Stattdessen kann es in einer flexiblen Fondspolice während des Ruhestands Anlagechancen nutzen – eine Art Sammeldepot mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten.

Vorteile eines flexiblen Ablaufmanagements
Rentenlücke im Ruhestand geschlossen halten
Rentner haben ihre eigene Inflation
Zunehmend ermöglichen Policen lange Entnahmephasen, in denen Kapital flexibel oder regelmäßig über Auszahlpläne entnommen werden kann. Und solange es noch nicht benötigt wird, können die Kunden es renditeorientiert an den Aktienmärkten investieren, auf schwankungsärmere Anlagen setzen oder beides – je nach persönlicher Risikoneigung. Fondspolicen bieten in der Regel eine Auswahl an Investmentfonds inklusive ETFs sowie professionell gemanagte Anlagestrategien entlang der gesamten Risiko-Rendite-Skala an.
Fondspolicen haben auch im Ruhestand steuerliche Vorteile
Aber warum im Ruhestand eine Fondspolice mit ihren zusätzlichen Kosten und der zwar großen, aber dennoch eher übersichtlichen Fondsauswahl nutzen? Auf den ersten Blick günstiger scheint eine Lösung mit Direktinvestments in Fonds. Allerdings haben Fondspolicen verschiedene Vorteile, z. B. bei der Steuer und im Anlagemanagement, die die Kosten für den Versicherungsmantel in vielen Fällen wettmachen können.
Fondsanlagen innerhalb einer Police werden vom Fiskus anders behandelt als Fonds-Direktanlagen. In der Versicherungslösung greift der so genannte Manteleffekt, alle steuerpflichtigen Erträge haben erst eine Auswirkung, wenn sie den Mantel, z. B. bei einer Auszahlung, verlassen. So können Guthaben in der Police von einem Fonds in einen anderen steuerneutral übertragen werden. Solche Umschichtungen spielen im Ruhestand eine fast noch größere Rolle als beim Vermögensbau. Hier geht es nicht nur um das Wechseln von Anlageschwerpunkten oder -strategien, sondern früher oder später sollte das Risiko der Anlagen oder Teile der Anlagen (siehe hierzu Teil 8 der Serie) reduziert werden. In der Fonds-Direktanlage ist jede Umschichtung ein Verkauf und Neukauf. Realisierte Gewinne beim Verkauf sind sofort zu versteuern, und es kann nur die um die Steuer reduzierte Summe in den neuen Fonds fließen. Meist fällt darüber hinaus noch ein Ausgabeaufschlag an. In Fondspolicen kann hingegen die volle Summe vom Zinseszinseffekt profitieren.
Kein Ärger mit Vorabpauschalen
Zum Teil sind die Gewinne bei Direktinvestments sogar nicht erst beim Verkauf zu versteuern, sondern schon vorab. Mit dem Investmentsteuergesetz wurde 2018 die Vorabpauschale eingeführt, eine jährliche Vorauszahlung auf die Steuer für später realisierte Gewinne aus Investmentfonds, also auch aus ETFs. Da ihre Höhe vom Zinsumfeld abhängt, spielte sie zunächst kaum eine Rolle. Das hat sich mit den gestiegenen Zinsen geändert. Immer gleich zu Jahresanfang werden Fondsinvestoren zur Kasse gebeten, die depotführende Bank führt die fälligen Beträge direkt ans Finanzamt ab.
Inhaber von Fondspolicen sind hiervon nicht betroffen, hier gibt es wieder aufgrund des Versicherungsmantels keine Vorabpauschale. Steuern auf die Kapitalerträge fallen erst an, wenn Kapital entnommen wird. Und die Berater müssen sich auch nicht darum kümmern, dass die Vorabpauschale korrekt auf die Steuer ihrer Kunden bei Verkauf angerechnet wird. Im Normalfall übernimmt dies bei der Fonds-Direktanlage recht verlässlich die depotführende Bank. Bei einem Depotwechsel könnte es jedoch passieren, dass nicht alle relevanten Daten vollständig auf die neue Bank übertragen werden. Sprich: Es ist empfehlenswert, alle Unterlagen zur vorab geleisteten Steuer aufzubewahren. Ein ziemlicher Aufwand.
Mit Fonds den jährlichen Steuerfreibetrag nutzen
Dennoch kann es sinnvoll sein, im Ruhestand eine Fondspolice durch eine Direktanlage in Fonds zu ergänzen. Auch diese hat ihre Vorteile. So können zum Beispiel mit der Direktanlage in Fonds die jährlichen Sparerfreibeträge genutzt werden, soweit sie nicht schon durch andere Anlagen, wie Tages- oder Festgelder, aufgebraucht sind. Immerhin können jedes Jahr pro Kopf 1.000 Euro Kapitalerträge, dazu zählen auch Verkaufsgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen, steuerfrei vereinnahmt werden. Dieser Steuervorteil sollte nicht verschenkt werden.

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