Paar streitet mit seinem Vermittler: Ein aktueller Referentenentwurf will das Widerrufsrecht von Lebensversicherungen auf 24 Monate und 30 Tage begrenzen. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 05.08.2025 um 13:07
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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt einen aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung, der unter anderem das „ewige Widerrufsrecht“ etwa bei Lebensversicherungen abschaffen will. Der Verband fordert aber Nachbesserungen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat im Rahmen der aktuellen Verbände-Anhörung zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes abgegeben, der das Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht ändern soll.

Kernpunkt der Reform ist die Begrenzung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen.

  • Künftig soll der Widerruf innerhalb einer absoluten Frist von 12 Monaten und 14 Tagen möglich sein.
  • Für Lebensversicherungen sieht der Gesetzgeber eine Maximalfrist von 24 Monaten und 30 Tagen vor.

Der AfW begrüßt das Vorhaben, das ewige Widerrufsrecht zu beenden. Der Verband fordert aber Nachbesserungen bei der Rechtssicherheit. „Es ist richtig und überfällig, dass ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Doch der Entwurf bleibt aus der Sicht von Wirth an entscheidender Stelle zu unklar: „Der Begriff ‚nicht ordnungsgemäße Belehrung‘ lässt zu viel Interpretationsspielraum. Damit drohen neue Unsicherheiten“ – und damit genau das Gegenteil des eigentlichen Ziels, meint der Anwalt.

AfW fordert klare gesetzliche Regelung

In seiner Stellungnahme fordert der AfW konkret, dass die Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen auch dann gelten soll, wenn eine Belehrung inhaltlich fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Nur das vollständige Fehlen einer Widerrufsbelehrung dürfe als Ausnahme gelten. Außerdem müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass diese Regelung auch für bereits bestehende Lebensversicherungsverträge gilt.

Das bislang mögliche ewige Widerrufsrecht hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Rückabwicklungen langlaufender Lebensversicherungsverträge geführt, selbst viele Jahre nach Abschluss. Damit verbunden waren auch Provisionsrückforderungen gegenüber Vermittlerinnen und Vermittlern. Der AfW warnt davor, dass solche wirtschaftlichen Risiken ohne eindeutige Ausschlussfrist auch weiterhin bestehen könnten. „Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth. Nur so könne das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge steigen.

Die gesamte Stellungnahme der Verbands finden Sie hier.

Auch mehr Klarheit stärkt das Vertrauen von Kunden in die eigene Altersvorsorge. Deshalb mahnt die Bafin bei einer aktuellen Prüfung Versicherer und Vermittler, Nettoprodukte verständlicher zu erklären. Die Details lesen Sie hier.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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