Steffen Liebig, Business Development Manager Strategic Relationships bei Standard Life, im Gespräch über flexible Ruhestandsplanung. © Standard Life
  • Von Oliver Lepold
  • 30.04.2025 um 12:33
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:50 Min

Wie gehen Ruhestandsplaner vor, wenn Kunden nicht wissen, wann sie in Rente gehen wollen? Und wie beeinflussen ablaufende Lebensversicherungen und Abfindungen die Planung? Steffen Liebig, Business Development Manager Strategic Relationships bei Standard Life, gibt Auskunft.

Pfefferminzia: Welche Fragen stellen Ruhestandsplaner ihren Kunden zuerst?  

Steffen Liebig: Die Ruhestandsplanung setzt auf der Altersvorsorge auf, die bei der Zielgruppe 50plus in den allermeisten Fällen bereits unter Dach und Fach ist. Eine erste Frage in einem Check-up-Gespräch ist etwa: Woraus speisen sich die Alterseinkünfte am ersten Tag im Ruhestand? Dazu gehört, sämtliche Rentenanwartschaften zu prüfen. Was wird an laufenden Einnahmen benötigt, damit die laufenden Kosten gedeckt sind? Wird eine lebenslange Reserve benötigt? Inwieweit muss auch der Partner abgesichert werden? Und was soll mit dem Kapital nach dem Ableben passieren? Eine gute Ruhestandsplanung begleitet lebenslang und geht über den Tod hinaus. Es gehört dazu, auch dies rechtzeitig anzusprechen. 

Viele Kunden wissen noch nicht, wann sie in Rente gehen werden. Wie geht eine solche flexible Variable in die Ruhestandsplanung mit ein?

Liebig: Die Flexibilität steht natürlich immer im Vordergrund. Schließlich kann der Ruhestandsplaner nicht abschätzen, inwieweit sich die Lebenssituation des Kunden im Ruhestand verändert. Ein wesentlicher Parameter für den Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand ist, ab wann das angesparte Kapital ausreicht, um eben nicht mehr erwerbstätig sein zu müssen. Wie viel Kapital brauche ich zum Beispiel, um bereits mit 60 oder 62 in Ruhestand gehen zu können? Genau das findet der Experte in einem Check-up heraus.

Was müssen Ruhestandsplaner speziell zum Thema Vorruhestand beachten?  

Liebig: Das gesetzliche Rentenalter liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Wer mindestens 45 Jahre Beitragszahlungen geleistet hat, kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Wer mindestens 35 Jahre lang eingezahlt hat, kann früher mit teils erheblichen Abschlägen in Rente gehen. Die meisten Kunden möchten möglichst viel aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Wir haben aber auch viele Kunden, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund kurzer Erwerbsbiografien, eines langen Studiums oder einer Selbstständigkeit nicht die Hauptsäule der Altersvorsorge darstellt. Dann spielen die Abschläge keine so große Rolle. Im Fokus steht immer das Gesamtbild. Hat der Kunde Immobilien, private Rentenversicherungen, eine bAV, eine Basisvorsorge oder Riester? Hier kann an vielen Stellschrauben gedreht und Verträge aufgestockt oder zusammengelegt werden.  

Welche Rolle spielen Themen wie Altersteilzeit oder andere flexible Rentenübergangsmodelle?

Liebig: Eine zunehmend wichtige Rolle. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation findet viel sozialverträglicher Personalabbau statt. Älteres Personal erhält dann meist attraktive Abfindungen in den Vorruhestand. Ruhestandsplaner prüfen, wie sie die Abfindung optimal in die Planung miteinbeziehen können. Zum Beispiel können Steuervorteile über eine Basisvorsorge als Einmalanlage erzielt werden. Das ist ein spannendes Thema, das in den nächsten fünf bis zehn Jahren immer wichtiger werden wird. Dazu gehören auch weit vor dem Renteneintritt ablaufende Lebensversicherungen. Dieses Geld verpufft oftmals im Konsum, wenn es nicht in die Ruhestandsplanung miteinbezogen ist. Auch die Altersteilzeit bietet spannende Ansätze, wie der Einkommensverlust bis zum Renteneintritt ausgeglichen wird. Zum Beispiel über Zeitrenten. Oder über Auszahlpläne aus Fondspolicen oder Fondssparplänen. 

Welche Auswirkungen hat die Besteuerung der Krankenkassenbeiträge im Alter?  

Liebig: Das wird sehr häufig unterschätzt. Oftmals wird sogar vergessen, dass je nach Versicherungsstatus unterschiedliche Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt werden müssen. Nehmen wir ein Beispiel. Mein Kollege ist gesetzlich versichert und kalkuliert mit einer monatlichen Basisrente von 1.000 Euro. Er muss bedenken, dass von dieser Summe 14 Prozent Krankenkassenversicherungsbeiträge abgehen.  

Einen weiteren spannenden Blick auf das Thema Ruhestandsplanung bietet das Videointerview mit Matthias Pendl, Head of Sales bei Standard Life, das Sie hier finden.

autorAutor
Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen