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- 02.10.2017 um 08:18
Der Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Wer als Versicherungsvertreter falsche Angaben zur Gesundheit eines Kunden macht, kann dafür vor Gericht verurteilt werden. ©dpa/picture alliance Ein Versicherungsvertreter und die falschen Gesundheitsangaben (26.07.2017)
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst einen interessanten Fall zu klären: Ein Mann will Berufsunfähigkeitsversicherungen bei einem Versicherungsvertreter abschließen. Bei den Gesundheitsfragen erzählt er ihm, dass er mehrmals wegen Rückenbeschwerden in Behandlung war. Auf dem Fragebogen erwähnt der Vertreter dies aber nicht, weil dabei laut Angaben des Kunden „nichts herausgekommen“ sei. Der Versicherer will wegen arglistiger Täuschung nicht zahlen. Wie ist der Fall ausgegangen? Hier lesen Sie’s.



















































































































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