Stefan Rumpp ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) © privat
  • Von Andreas Harms
  • 20.11.2025 um 17:15
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Man hat geprüft und festgestellt: Das Urteil aus Dresden zur Unabhängigkeit von Maklern steht juristisch auf festen Füßen, und vor den Bundesgerichtshof wird es wohl nicht gehen. Weshalb die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler nun empfiehlt, wie man damit umgehen sollte.

In Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zur Unabhängigkeit von Maklern (Aktenzeichen: 14 U 1740/24) wird es wohl keine weitere Runde geben. Wie die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) meldet, ist das Urteil juristisch nicht angreifbar.

Hintergrund: In dem Urteil untersagte das Gericht einem Makler aus Chemnitz, weiter mit dem Begriff „unabhängig“ zu werben. Das führe Verbraucher in die Irre. Er sei nämlich deshalb abhängig, weil er Provision von Versicherungsunternehmen erhält (mehr dazu lesen Sie hier).

Die IGVM hatte den Makler aus Chemnitz im Verfahren unterstützt und die Kosten des Berufungsverfahrens übernommen. Gleich nach der Entscheidung habe sich der Verband mit den eingebundenen Rechtsanwälten abgestimmt, teilt er weiter mit. Mit dem Ergebnis: Das Urteil ist rechtskräftig und gut und schlüssig begründet. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) sei zwar denkbar, aber wenig aussichtsreich. Der Streitwert sei zu gering, und auch die weiteren untersagten Werbeaussagen böten kaum Erfolgsaussichten. Die Argumentation des Gerichts sei rechtlich kaum angreifbar.

Gleichwohl zeigt sich auch die IGVM vom Urteil enttäuscht, auch wenn sie es akzeptiert. „Versicherungsmakler sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treuhänderähnliche Sachwalter ihrer Kunden. Dass diese gesetzlich verankerte Rolle in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung des Gerichts keine Berücksichtigung findet, halten wir für bedenklich“, teilt der Vorstand mit.

Für Vorstandschef Stefan Rumpp zeigt das Urteil noch eine weitere Ebene. Eine Ebene, in der der Staat „das tiefe Misstrauen in das Urteilsvermögen der eigenen Bevölkerung“ zeigt. „Es zeugt von einem Staat, dessen Institutionen in einem einig sind: dem Willen, alles bis ins Kleinste zu regeln“, so Rumpp.

Auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Rumpp ein paar Worte. Der Verband berät ja gegen Geld zu Versicherungen, steht damit also in Konkurrenz zu Maklern. Er wird aber auch von öffentlichen Mitteln finanziert. Rumpp durchaus treffend: „Man könnte also überspitzt sagen, dass Versicherungsmakler mit ihren Steuern dazu beitragen, dass sie von einem Wettbewerber auf Unterlassung verklagt werden.“

Wie schon der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung am Dienstag, hat die IGVM einige Tipps parat, wie Makler mit dem Urteil von Dresden umgehen sollten:

Außendarstellung

Entfernen Sie Begriffe wie „unabhängig“ aus Ihrer Website, Broschüren und Werbung, sofern Sie Courtage erhalten. Nutzen Sie stattdessen neutrale Formulierungen wie „ungebundener Makler“ oder „Vermittler mit breiter Marktübersicht“.

Werbeaussagen zur Rolle

Vermeiden Sie Aussagen, die vollständige Neutralität suggerieren. Heben Sie Ihre kundenorientierte Beratung und die Auswahl aus vielen Anbietern hervor.

Transparenz für Kunden

Informieren Sie Ihre Kunden offen über Ihre Vergütungsstruktur – zum Beispiel im Rahmen der Erstinformation oder im Impressum.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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