Tierarzt begutachtet das Gebiss eines Hundes: Die Zahnstein-Entfernung kann teuer sein. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 07.08.2025 um 14:57
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Die Entfernung von Zahnstein beim Tierarzt kann teuer werden. Vor allem, wenn eine Narkose nötig ist. Viele Tierhalter sind dann überrascht: Die Tier-OP-Versicherung zahlt nicht. Warum das so ist und in welchen Fällen Versicherer dennoch leisten, haben wir einige Tierversicherer gefragt.

Was bei der Hanse-Merkur als OP gilt und was nicht

Als OP im Sinne der Hanse-Merkur Tier-OP-Versicherung gelten alle chirurgischen Eingriffe, die medizinisch notwendig sind und unter Narkose oder Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Zahnextraktionen: Wenn ein Zahn aufgrund von Erkrankungen wie Parodontitis, Zahnfrakturen oder anderen pathologischen Veränderungen entfernt werden muss.
  • Wurzelbehandlungen: Werden als medizinisch notwendige Eingriffe ebenfalls übernommen, sofern sie im Rahmen einer Operation erfolgen.
  • Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien: Vorausgesetzt, sie sind medizinisch indiziert und dienen nicht rein kosmetischen Zwecken.
      Was können Versicherte tun?

      Wer sichergehen möchte, dass Zahnstein-Entfernung abgesichert ist, kann beispielsweise Zusatzbausteine nutzen:

      • Helvetia: Der „Pet-Care Zahnzusatzschutz“ umfasst professionelle Zahnreinigung, Gebisskorrekturen und Zahnprothesen (sofern medizinisch notwendig). Über die jährliche Vorsorgepauschale bei den Tarifen Kompakt- und Komfortschutz können sich Versicherte auch die Zahnstein-Entfernung erstatten lassen.
      • Uelzener: Über den Zahnzusatzbaustein kann eine professionelle, prophylaktische Zahnreinigung und Zahnstein-Entfernung mitversichert werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung: Die Maßnahme erfolgt unter Narkose.
      • Hanse-Merkur: In der Tier-Krankenversicherung können sich Versicherte Kosten für Zahnreinigung und Zahnstein-Entfernung als Vorsorge über die jährliche Gesundheitspauschale von 100 Euro erstatten lassen.

      Fazit: Wer glaubt, die OP-Versicherung decke automatisch alle tiermedizinischen Eingriffe unter Narkose ab, liegt falsch. Versicherer differenzieren streng zwischen akuter Behandlung und Vorsorge. Nur wenn laut Definition der Versicherer eine echte Operation vorliegt, etwa beim Ziehen eines Zahns, übernehmen sie die Kosten. Wer bei seinem Hund regelmäßig Zahnstein entfernen lässt, sollte daher prüfen, ob sich ein Krankenversicherungstarif mit Vorsorgepauschale oder ein Zahnzusatzschutz lohnen könnte.

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      Barbara

      Barbara Bocks

      Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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