- Von Andreas Harms
- 05.09.2025 um 12:15
Wer eine Restschuldversicherung im Rahmen eines Kreditvertrags abschließen will, muss damit derzeit sieben Tage lang warten. Cooling-Off-Phase, also Abkühlphase nennt sich das. Sie soll Kreditkunden vor voreiligem Abschluss der Restschuldversicherung schützen.
Eingeführt wurde diese Maßnahme mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft trat. Treibende Kräfte dahinter waren nicht zuletzt Verbraucherschützer, die Restschuldversicherungen oft zu teuer oder schlicht überflüssig finden.
Jetzt meldet sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und trommelt erneut für die Cooling-Off-Regelung. Er befürchtet, dass sie wieder abgeschafft wird. Schließlich setze sich die Kreditwirtschaft gerade dafür ein, dass die Frist im Rahmen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wieder gestrichen wird. Der Beschluss des entsprechenden Gesetzentwurfs zur EU-Richtlinie durch das Bundeskabinett werde in Kürze erwartet, heißt es.
Ausschlussklausel in Restschuldversicherungen ist unwirksam
Versicherer ziehen vors Verfassungsgericht
Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der Versicherer ab
Ramona Pop, Vorständin des VZBV, fordert: „Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden. Sie sind häufig überteuert und in vielen Fällen nicht sinnvoll.“
Die Versicherungsbranche sieht das naturgemäß anders und will auch dagegen vorgehen. Eine entsprechende Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte allerdings im Januar. Aber nicht etwa aus inhaltlichen Gründen, sondern weil sich die Versicherer an die falsche Institution gewandt hatten (mehr dazu lesen Sie hier).
















































































































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