Britta Müller (parteilos), Gesundheitsministerin in Brandenburg, spricht mit Lukas Beyer, Chefarzt Radiologie, im Klinikum Ernst von Bergmann: PKV-Kunden müssen selbst entscheiden, ob ihnen Chefarztbehandlung wichtig ist © picture alliance/dpa | Jens Kalaene
  • Von Andreas Harms
  • 04.12.2025 um 10:08
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In der privaten Krankenversicherung steigen in vielen Tarifen die Prämien. Kann man dagegen etwas unternehmen? Viel ist es nicht, was am Wesen dieser Versicherungsform liegt. Ein paar sinnvolle Maßnahmen gibt es allerdings.

Gleichwohl hat der Selbstbehalt auch Nachteile. Einen nennt der PKV-Verband: „Arbeitnehmer erhalten einen Arbeit­geberzuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag. Sinkt dieser Beitrag aufgrund des Selbstbehalts, reduziert sich auch der Zuschuss.“ Zu den selbst zu zahlenden Ausgaben hingegen schießt der Arbeitgeber nichts hinzu. Andererseits sind Krankheitskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Aber erst, wenn sie eine „individuelle zumutbare Belastung“ überschreiten. Deutsches Steuerrecht, nun ja.

Zu allerletzt: Leistung kürzen

Wem es mit dem Beitrag ganz besonders ernst ist, der kann schließlich auch die Axt am Allerheiligsten ansetzen – und Leistungen abwählen. „Einbettzimmer im Krankenhaus oder Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz – es gibt einige Beispiele, wie Versicherte ihren Vertragsumfang beitragsmindernd ver­ringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind“, meint der PKV-Verband. Was noch „gut versorgt“ ist, muss jeder selbst entscheiden. Weshalb beim Leistungskatalog absolutes Fingerspitzengefühl nötig ist.

Makler Kliem tut sich damit schwer. Sicherlich könne man die Wahlleistungen im Krankenhaus herausnehmen und würde damit Geld sparen. 40 oder 50 Euro im Monat könnten das sein, bei manchen auch über 100 Euro. „Aber dann hat man nur noch den Status wie ein normaler Kassenpatient. Es macht einen riesigen Unterschied, ob der teure Spezialist die Operation durchführt oder jemand anderes.“ Niemals streichen würde er übrigens das Krankentagegeld, das lange Verdienstausfälle abdecken soll. „Dabei geht es einfach um zu viel“, so Kliem.

Anja Glorius meint in ihrem Blog, dass viele Menschen recht schmerzfrei auf Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, freie Arztwahl oder Heilpraktikerleistungen verzichten können. „Nicht antasten sollte man Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativ­leistungen. Diese sind teuer und können schnell zur Kostenfalle werden.“ Es gibt nun mal Grenzen. Und die sind bei jedem anders.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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