- Von Andreas Harms
- 04.12.2025 um 10:08
So sieht das auch Walter Benda, der solche Wechsel lediglich als „temporäres Verschnaufen“ bezeichnet, „dessen Folge überproportionale Beitragsanpassungen sind, im Kollektiv und folglich auch für den 204er-Wechsler selbst“. Sind die neuen Tarife sogar offenkundig zu billig beziehungsweise unterkalkuliert, dürften die Vorteile in den folgenden zehn Jahren verpuffen, schätzt der Makler.
KVoptimal.de-Chefin Anja Glorius hält es hingegen für einen Versuch wert. So schreibt sie im Blog: „Das hat durchaus Aussicht auf Erfolg, da private Krankenversicherungen immer wieder neue Tarife auf den Markt bringen.“ Um 43 Prozent könnte man den Beitrag so senken. In der Tat: Mal nachschauen kostet erstmal nichts.
Wo es einen internen Wechsel gibt, da gibt es natürlich auch einen externen. Doch der bringt zunächst einige Nachteile mit sich: Der neue Anbieter prüft die Gesundheit und schließt eventuell Vorerkrankungen aus. Und mindestens ein Teil der Alterungsrückstellungen geht verloren. Weshalb allenfalls junge und gesunde Menschen den Anbieter wechseln sollten, so die allgemeine Ansicht. Andererseits können der bisherige Anbieter und Tarif derart unpassend geworden sein, dass man vielleicht doch lieber wechselt. Auch ein saurer Apfel enthält Vitamine.
Das gilt auch für den Selbstbehalt, den man nie vergessen sollte. Kunden zahlen also bis zu einer bestimmten Grenze ihre Behandlungen selbst. „Der jährliche Selbstbehalt ist die gängigste Form, um den monatlichen Beitrag zu reduzieren“, teilt etwa der Verband der Privaten Krankenversicherung mit.
Nachlass oft über dem Selbstbehalt
Der Selbstbehalt darf 5.000 Euro nicht überschreiten, bringt aber einen zusätzlichen psychischen Spareffekt mit sich: Weil sie selbst Geld auf den Tisch legen müssen, lassen PKV-Kunden dann die eine oder andere Behandlung weg. Dadurch spart der Versicherer Geld über den Selbstbehalt hinaus, und der Beitrag kann noch stärker sinken.
Normale Arbeitnehmer wählen bei Makler Thomas Kliem Selbstbehalte von etwa 600 Euro. Und dann beobachtet er einen Trick: Manche Kunden schieben Behandlungen, die sich schieben lassen, gebündelt in ein bestimmtes Jahr.
Damit übertreffen sie den Selbstbehalt, und die Versicherung zahlt den Rest. In anderen Jahren müssen sie nur wenig bis gar nichts selbst zahlen, haben aber trotzdem den Beitragsnachlass.















































































































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