Angestellte Frau und selbstständig tätiger Mann – die Unterscheidung ist für die Paar-Beratung wichtig. © Freepik / Marymarkevich
  • Von Sabine Groth
  • 26.06.2025 um 09:01
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Der Großteil der Freiberufler und Selbstständigen ist nicht verpflichtet, in ein Rentensystem einzuzahlen. Angestellte hingegen schon. Bei der Beratung für die Absicherung im Ruhestand von Paaren, in denen sich Selbstständigkeit und Angestelltendasein vereinen, spielt dies eine wichtige Rolle.

In der Beratung zur Generationenvorsorge ist es oft sinnvoll, nicht nur Einzelpersonen zu betrachten, sondern die Gesamtsituation von Ehepaaren oder Lebenspartnern zu analysieren. Denn selten sind beide in gleichem Maße finanziell für den Ruhestand ausgestattet. Jeder sollte jedoch finanziell so abgesichert sein, dass er auch ohne den anderen Partner zurechtkommt. 

Abhängig von der jeweiligen Paar-Konstellation zeigen sich unterschiedliche Themen und Herausforderungen in der Paar-Beratung. Ein klassischer Fall ist der Altersunterschied bei Paaren, der einen gemeinsamen Ruhestandsbeginn erschwert (siehe Teil 15 der Serie). Besonders anspruchsvoll ist die Beratung für Paare, bei denen die Partner unterschiedlichen Systemen der Altersvorsorge angehören, wie beispielsweise Beamte und Angestellte (Teil 16 der Serie).  

Paar-Beratung: Selbstständige tragen die Verantwortung für ihre eigene Altersabsicherung

Wenn eine Person des Paares angestellt und die andere selbstständig ist, ergeben sich ebenfalls spezielle Fragestellungen. Ein zentrales Thema ist die unterschiedliche Grundversorgung. Als Angestellter hat der eine Partner in die Rentenkasse eingezahlt und bezieht im Alter bis ans Lebensende gesetzliche Rente. Selbstständige müssen sich selbst absichern, und so manche verdrängen diese Tatsache erfolgreich und stehen im Rentenalter ohne ausreichendes Finanzpolster da.  

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 Für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte oder Rechtsanwälte, ist die Grundversorgung über berufsständige Versorgungswerke geregelt. In einigen Handwerksberufen gilt eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Pflichtbeiträge geleistet werden müssen. Erst später ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Darüber hinaus können alle Steuerpflichtigen auf freiwilliger Basis die staatlich geförderte Basisrente (Rürup-Rente) nutzen, die 2005 als Vorsorgeinstrument der ersten Schicht geschaffen wurde. Sie richtet sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler, die keinem Grundversorgungssystem angehören, kann aber auch von Angestellten als steuerbegünstigte Zusatzvorsorge genutzt werden. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist analog zur gesetzlichen Witwen- und Waisenrente nur für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder möglich. Bei der Basisvorsorge (erste Schicht) sind neben den Steuervorteilen aber auch immer die Einschränkungen in der Verfügbarkeit und die Steuerbelastung zu beachten. 

Zusätzlich oder alternativ können Selbstständige auf Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, Wertpapierdepots oder Mieteinnahmen setzen. Einige Unternehmer betrachten ihr Unternehmen als Altersvorsorge. Dass sich ihr Lebenswerk tatsächlich zum gewünschten Ruhestandsbeginn problemlos verkaufen lässt, birgt Risiken. 

Erlös aus Unternehmensverkauf sinnvoll investieren

Der geplante Ruhestandsbeginn ist bei der Paar-Beratung zur finanziellen Absicherung im Alter ebenfalls ein wichtiges Thema. Anders als bei Angestellten gibt es bei Selbstständigen keinen klassischen Rentenbeginn. Es gibt Unternehmer, die mit 90 Jahren noch jeden Tag im Büro erscheinen – nicht immer aus finanzieller Not, sondern weil sie es so wollen. Andere steigen, beispielsweise nach einem erfolgreichem Unternehmensverkauf, schon frühzeitig ins Freizeitleben ein. Hier gilt es, den Verkaufserlös sinnvoll anzulegen. Eine flexible Fondspolice bietet hier vielfältige Möglichkeiten: So kann ein Teil für die lebenslange Absicherung verwendet, ein anderer Teil kann renditeorientiertangelegt werden, wobei flexible Kapitalentnahmen und Auszahlpläne möglich sind (siehe Teil 9). Und die flexible Fondspolice kann ebenso für die steuerlich optimierte Vermögensübertragung genutzt werden (siehe Teil 13 und Teil 14). Gerade wenn es große Unterschiede bei der finanziellen Absicherung der Partner gibt, kann es steuerlich vorteilhaft sein, schon zu Lebzeiten mit der Übertragung von Vermögen zu beginnen und die Freibeträge zu nutzen.  

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Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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