- Von Sabine Groth
- 12.06.2025 um 12:58
Donald Trump ist rund 24 Jahre älter als seine Melania, Emmanuel Macron etwa 24 Jahre jünger als Ehefrau Brigitte. Altersunterschiede bei Paaren sind nicht nur in prominenten Kreisen anzutreffen. Ein Altersunterschied von bis zu fünf oder sechs Jahren ist nichts Ungewöhnliches und macht im Alltag oft keinen Unterschied. Doch wenn es Richtung Rente geht, gewinnt er an Bedeutung. Der Ruhestand ist ein neuer Lebensabschnitt, der für viele, die bis dahin in Vollzeit gearbeitet haben, große Veränderungen mit sich bringt. Viele Paare wünschen sich, diese neue Zeit gemeinsam zu beginnen. Wie ein möglichst harmonischer Übergang gelingt, kann in der Beratung zur Generationenvorsorge ein wichtiges Thema sein.
Nehmen wir ein Musterpaar mit einer 61-jährigen Frau und einem fast fünf Jahre älteren Ehemann, beide voll berufstätig und gesetzlich rentenversichert. Der Mann erreicht noch in diesem Jahr das gesetzliche Renteneintrittsalter, die Frau hat bis dahin noch fast sechs Jahre vor sich. Auf 45 Jahre anrechenbare Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die ihr einen abschlagsfreien Renteneintritt bereits mit 65 Jahren ermöglichen würden, kommt die Frau nicht. Wie lässt sich dennoch ein gemeinsamer Rentenbeginn umsetzen oder zumindest der zeitliche Abstand verkürzen?

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Mögliche Optionen, um den zeitlichen Abstand beim Renteneintritt zu verringern
- Der Mann schiebt seine Rente auf und arbeitet über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiter in seinem Job, sofern der Arbeitgeber und seine eigene Gesundheit mitspielen. So sammelt er weitere Entgeltpunkte und erhält zusätzlich für jeden Monat 0,5 Prozent Aufschlag auf seine spätere Rente.
- Der Mann bezieht Rente ab Erreichen der Regelaltersgrenze und arbeitet trotzdem weiter. Wenn er will, kann er dabei in die Rentenkasse einzahlen und seine Rente erhöhen – muss er aber nicht.
- Die Frau kann zwar noch nicht sofort in die vorgezogene Rente gehen, aber mit 63 Jahren. Voraussetzung: Sie verfügt bis dahin über 35 anrechenbare Versicherungsjahre. Ihre Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Zudem muss sie für jeden Monat vorgezogenen Rentenbeginn einen Abschlag von 0,3 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.
- Bei frühzeitiger Planung könnte die Frau die Altersteilzeit im Blockmodell nutzen und mit ihrer passiven Phase pünktlich zum Rentenbeginn ihres Mannes starten und im Anschluss in die vorgezogene Rente wechseln. Dann würden beide gleichzeitig das Arbeitsleben hinter sich lassen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Sie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Wenn genügend finanzieller Puffer da ist, könnte die Frau ihren Job auf Teilzeit reduzieren, um mehr gemeinsame Zeit zu haben. Oder die Frau kündigt und die Zeit, bis die Rentenkasse zahlt, wird komplett mit privaten Mitteln überbrückt.
Die eine beste Lösung gibt es nicht. Jeder Fall muss individuell betrachtet und beraten werden. Dabei sind nicht nur die finanzielle Lage, sondern auch die persönlichen Wünsche und Möglichkeiten der Kunden zu berücksichtigen. Es gibt Beraterinnen und Berater, die sich speziell auf dem Gebiet der Generationenberatung weitergebildet haben. Es lohnt sich, nach dem richtigen Partner für diese wichtigen Fragen zu schauen.

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