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  • Von Redaktion
  • 24.05.2013 um 11:36
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Jetzt müssen die höchsten deutschen Finanzrichter ran. Und Antwort darauf geben, welche Versicherungen lebensnotwendig sind und welche nicht. Gehören dazu auch Beiträge für Risiko-, Kapitallebens- und Unfallversicherungen?

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg wollte diese nämlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Krux: Den möglichen Höchstbetrag hatten sie bereits mit den Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Mehr Spielraum wollte das Finanzamt aber nicht einräumen.

Das angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Behörde Recht (Aktenzeichen 9 K 242/12). Erstens hätten die Kläger die Policen freiwillig abgeschlossen. Und zweitens seien sie nicht Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein.

Statt des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sicherten sie vielmehr Vermögen und Lebensstandard. Immerhin gebe es ja noch die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungwerke und die Beamtenversorgung.

Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

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