Bundesfinanzhof

Welche Versicherungen sind lebensnotwendig?

Jetzt müssen die höchsten deutschen Finanzrichter ran. Und Antwort darauf geben, welche Versicherungen lebensnotwendig sind und welche nicht. Gehören dazu auch Beiträge für Risiko-, Kapitallebens- und Unfallversicherungen?

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg wollte diese nämlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Krux: Den möglichen Höchstbetrag hatten sie bereits mit den Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Mehr Spielraum wollte das Finanzamt aber nicht einräumen.

Das angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Behörde Recht (Aktenzeichen 9 K 242/12). Erstens hätten die Kläger die Policen freiwillig abgeschlossen. Und zweitens seien sie nicht Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein.

Statt des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sicherten sie vielmehr Vermögen und Lebensstandard. Immerhin gebe es ja noch die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungwerke und die Beamtenversorgung.

Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Mehr zum Thema

Vema-Makler: Favoriten in der Transportversicherung

In ihrer jüngsten Umfrage im Januar 2026 befragte die Maklergenossenschaft Vema ihre Mitglieder nach ihren…

Vorschlag zur Beratungspflicht: BVK schimpft über GDV

Sollte es wirklich – wie zurzeit vorgesehen – ein Standardprodukt oder auch Standarddepot für staatlich…

Gesetzliche Rente: Wie Langlebigkeit die Rendite erhöht

1. Die Ökonomie der Langlebigkeit Ein längeres Leben kann mehr Wohlstand schaffen. Würden alle Beschäftigten…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia