- Von Andreas Harms
- 18.11.2025 um 08:00
Nicht alle sind hingegen dabei, wenn nach erlittenem Cyberangriff Software wiederzubeschaffen ist und wenn der Versicherte unbewusst Schadsoftware weiterverbreitet und andere dafür Schadenersatz verlangen. Letzteres decken nur Debeka, Inter, Signal Iduna und VGH ab.
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt – nicht zuletzt wegen der sozialen Medien – ist die Frage, ob die Cyberversicherung bei Cybermobbing und verletztem Persönlichkeitsschutz zur Seite springt. Auch hier die gute Nachricht: Ja, die meisten tun das. Rechtswidrig veröffentlichte persönliche Daten, Erstgespräch beim Anwalt, psychologische Beratung und Kosten, um schlimme Inhalte löschen zu lassen, sind abgedeckt (Sublimits teilweise auch hier).
Unterschiede treten hingegen in einer besonders kniffligen Angelegenheit auf: Wenn nämlich das eigene, minderjährige Kind andere mobbt. Melden die dann Geschädigten Haftpflichtansprüche an, übernehmen das nicht alle Versicherer.
Von den Topbenoteten ist nur die VGH dabei. Außerdem noch Konzept & Marketing (bis 500 Euro), und die Signal Iduna übernimmt es mit, wenn die Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.
Unterm Strich mag die Auswahl übersichtlich erscheinen. Aber es lässt sich zweifellos was mit ihr anfangen. Und dann erstmal ordentlich im Netz shoppen gehen.


















































































































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