Für das selbstgenutzte Eigenheim oder die Eigentumswohnung jetzt zu sparen und sich die vollen Zuschüsse für dieses Jahr sichern, das geht noch bis zum 31. Dezember. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 19.11.2018 um 11:33
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Ob Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage – wer noch bis zum 31. Dezember für das selbstgenutzte Eigenheim oder die Eigentumswohnung sparen möchte, bekommt die vollen Zuschüsse.

Noch bis zum Jahresende können staatliche Zuschüsse in voller Höhe für das Jahr 2018 für Bauspar- und Riesterverträge beansprucht werden. Darauf weist die Landesbausparkasse LBS Bayern hin. Das gilt für die Riester-Förderung ebenso wie für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Bei der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie kann das Riester-Bausparen genutzt werden. Ab diesem Jahr stehen jedem förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat zu und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, gibt es zusätzlich 300 Euro Kinderzulage. Für davor geborene sind es 185 Euro. Dafür gilt keine Einkommensgrenze, allerdings müssen 4 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro pro Jahr, gespart werden.

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um einen Zuschuss für Sparer, die über ein Bruttoeinkommen von bis zu 25.600 Euro bei Alleinverdienern und bis 51.200 Euro bei Verheirateten verfügen. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro für Singles und maximal 90,11 Euro für Verheiratete.

Bedingung: Das angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke (Bau, Kauf, Modernisierung) verwendet werden. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren gilt eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen, so die LBS Bayern.

Die dritte Möglichkeit, noch zu profitieren, ist die Arbeitnehmersparzulage. 9 Prozent gibt es vom Staat für jährliche Einzahlungen bis 470 Euro in Form der vermögenswirksamen Leistungen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf allerdings 17.900 Euro für Alleinverdiener und 35.800 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten. Wer nicht über vermögenswirksame Leistungen spart, kann sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen und so den Zuschuss nutzen, rät die LBS Bayern.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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