Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört bekanntlich zu den wichtigsten gewerblichen Policen. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt). Das kann gerade für Handwerksbetriebe böse finanzielle Folgen haben.
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