Der Pressesprecher der Stadtwerke Bamberg demonstriert im November 2018 den Einsatz eines Elektro-Scooters. Bamberg will die erste Stadt in Deutschland sein, in der E-Scooter auf die Straßen kommen sollen. Noch fehlt es allerdings an der Zulassung durch das Verkehrsministerium. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 05.03.2019 um 10:03
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Elektro-Roller dürfen bislang nicht am Straßenverkehr teilnehmen – trotzdem sind die kleinen Flitzer immer häufiger auf Bürgersteigen oder Fahrradwegen anzutreffen. Doch so harmlos sie auch wirken: „Bei einer Kollision mit 20 km/h kann es Schwerverletzte geben“, warnt ein Experte von der Unfallforschung der deutschen Versicherer. Auf einen Haftpflichtschutz können sich die Nutzer im Ernstfall nicht berufen. Doch das könnte sich bald ändern.

„Bei Unfällen mit E-Rollern zahlt derzeit keine Versicherung“, warnt Christian Siemens vom Versicherungsverband GDV im Tagesspiegel. „Elektro-Scooter fallen durch alle Raster“, schlussfolgert die Zeitung. Denn die Privathaftpflicht, die bei Fahrradunfällen einspringt oder bei Kollisionen mit klassischen Tretrollern, hilft dem Nutzer nicht, weil sie motorisierte Fahrzeuge ausschließt.

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Weil E-Roller bislang nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, fallen sie auch nicht unter den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung, wie es beispielsweise bei Mofas der Fall ist.

Die riskante Lücke wird erst geschlossen, wenn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seinen Plan umsetzt. Dieser sah ursprünglich vor, dass „E-Lenkstangenroller“ künftig einen Versicherungsaufkleber erhalten und mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Radwegen unterwegs sein dürfen (wir berichteten). Zudem sollten Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein haben. Wohlgemerkt „sollten“.

Freie Fahrt für 12-Jährige?

Denn im kürzlich überarbeiteten Entwurf wurde die geplante Mofa-Führerscheinpflicht sowie das Mindestalter von 15 Jahren wieder herausgestrichen, wie Medien übereinstimmend berichten. Begründung: Zu bürokratisch. Demzufolge dürften die flinken Flitzer auch von 12-Jährigen benutzt werden. Die weiteren Details des Scheuer-Plans sehen vor, dass die Radwege-Pflicht nur für Roller mit einer Geschwindigkeit zwischen 12 und 20 Stundenkilometern gelten soll. Eine Helmpflicht ist nicht geplant, an der Versicherungspflicht, die mittels Plakette oder Bescheinigung nachzuweisen ist, soll aber festgehalten werden.  

E-Roller mit einer Geschwindigkeit von lediglich sechs bis zwölf Stundenkilometern, mit denen viele Kinder unterwegs sind, sollen demnach auf dem Gehweg erlaubt sein.

Scheuer drückt aufs Tempo, Versicherer stehen bereit

„Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019“, heißt es aus dem Verkehrsressort. Die Versicherer beobachten die Entwicklung genau.  

„Sobald der Gesetzentwurf verabschiedet wird, werden wir eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teilkasko-Versicherung anbieten“, zitiert der Tagesspiegel aus einer Stellungnahme der Huk-Coburg. „Wir werden rechtzeitig die entsprechenden Tarife kalkuliert haben“, bestätigt demnach auch die Allianz.

Und was wird die neue Haftpflichtversicherung für E-Roller kosten?

Die Prämie wird sich vorrangig danach bemessen, wo die Roller künftig fahren werden. „Das Risiko eines Unfalls ist auf dem Fahrradweg höher als auf der Straße und auf dem Bürgersteig am höchsten“, erläutert Allianz-Sprecher Christian Weishuber im Tagesspiegel.

Der Bund der Versicherten fordert vorsorglich, dass die neue Pflichtversicherung eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro haben sollte. „Das sind Größenordnungen, die auch für die Autohaftpflicht empfohlen werden“, heißt es ergänzend.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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