Ein Hoverboard, wie es in Deutschland immer beliebter wird: Verkehrsminister Scheuer kümmert sich um gesetzliche Regelungen. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 07.01.2019 um 16:05
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Sogenannte Hover- und Skateboards mit Elektroantrieb werden in Deutschland immer beliebter. Doch nach wie vor ist offen, ob und wo die als „Knochenbrecher“ geschmähten Flitzer in der Öffentlichkeit eigentlich fahren dürfen. Nun will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) per Sonderverordnung zügig Klarheit schaffen. Bei den größeren Elektrorollern ist der Minister schon weiter.

Elektrofahrgeräte ohne Lenkstange wie Hover- und Skateboards sollen in Deutschland bald legal gefahren werden können. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant eine Ausnahmeverordnung im ersten Halbjahr 2019. Da der Bundesrat einer solchen Regelung nicht zustimmen muss, werde das Verfahren wohl zügig klappen, sagte Scheuer laut Medienberichten.

Bei den größeren Flitzern, den E-Rollern mit Lenkstange, sind die Planungen des Ministeriums schon deutlich weiter.

„Die Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange bekommen einen Versicherungsaufkleber. Bisher gab es dafür keine Versicherung“, so der Politiker. „Sonst wären die Verkehrsteilnehmer ohne Versicherungsschutz unterwegs. Wir wollen neue Mobilitätsformen natürlich ermöglichen mit Vernunft, Schutz und Augenmaß.“

Fußgänger- und Radfahrerinitiativen sind die E-Roller schon länger ein Dorn im Auge, da Unfälle bisher nicht versichert sind.

Bald wandert Scheuers Verordnung vor die EU-Kommission und den Bundesrat. Klappt alles, dann sind in Zukunft nur E-Lenkstangenroller mit Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde erlaubt – und die auch nur auf Radwegen. Zudem müssen Fahrer laut Scheuer mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein haben.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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