Ist Präsident der Bundeskartellamts: Andreas Mundt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.12.2018 um 16:20
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Bei einer Untersuchung des Angebots von Vergleichsportalen ist das Bundeskartellamt auf einige Unstimmigkeiten gestoßen. So sortierten manche Portale ihre Vergleichsergebnisse nach der Höhe der Provisionen, die sie von den aufgeführten Anbietern erhielten. Und auch die Marktabdeckung sei mitunter dürftig, so die Behörde. Hier kommen die Details.

Das Bundeskartellamt hat Vergleichsportale aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Reisen, Energie und Telekommunikation untersucht und ist dabei auf Verbraucherrechtsverstöße aufmerksam geworden.

„Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Das kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Der Verbraucher könne sich also nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden.

Zu den irreführenden Verhaltensweisen der Vergleichsportale zählt das Bundeskartellamt folgende:

  • Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst.
  • Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar.
  • Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein.
  • Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

Die Verbraucher würden über diese Praktiken der Vergleichsportale oft nicht angemessen informiert. „Soweit dies der Fall ist, kann eine unzulässige Irreführung oder eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen“, heißt es in einer Pressemitteilung dazu.

Die betroffenen Portale haben nun bis zum 4. Februar 2019 Zeit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt im kommenden Jahr einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen.

Check24: „Provisionen spielen für Vergleichsergebnisse keine Rolle“

Das Vergleichsportal Check24 veröffentlichte eine Pressemitteilung zum Thema, in der es auf einzelne Kritikpunkte des Bundeskartellamts eingeht und darstellt, wie man bei Check24 bezüglich der einzelnen Punkte verfährt. Zum Thema Ranking heißt es dort beispielsweise:

“Die Rankings bei Check24 erfolgen streng nach mathematischen Regeln. Der günstigste Tarif steht an erster Stelle. Provisionen und deren Höhe spielen für die Vergleichsergebnisse keine Rolle. Das hat das Kartellamt selbst festgestellt: ‚In den Bereichen Energie, Kredite, Flüge, Telekommunikation und Versicherung [haben] Unterschiede in der Höhe der von verschiedenen Anbietern gezahlten Provisionen keinen Einfluss auf das Ranking‘.“

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