Die Statue der Justitia: Die Richter stellten sich auf die Seite der Versicherung - sie musste schlussendlich nicht zahlen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 06.04.2017 um 10:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Man kann es nicht oft genug betonen: Wer bei den Gesundheitsfragen vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung seine Vorerkrankungen nicht angibt, muss Behandlungen im Ernstfall eventuell selbst zahlen. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Was ist geschehen?

Eine Frau will eine private Krankenversicherung abschließen. Standardmäßig muss sie vorher die Gesundheitsfragen im Antragsformular ausfüllen. Das macht sie auch, gibt eine Fehlsichtigkeit an, unterschlägt aber, dass sie drei Jahre zuvor an einem Harnleiterleiden litt und deswegen in Behandlung war.

Zwei Monate nach Vertragsabschluss erhält sie ärztliche Behandlungen wegen eines Nierensteins. Erst dann erfährt die Versicherung von der Vorerkrankung. Daher verweigert sie der Frau die Zahlungen für alle Behandlungen, die damit in Verbindung stehen.

Die Frau klagt, der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt geben der Versicherung Recht (Aktenzeichen: 12 U 172/13).

Im Antragsformular stehe deutlich geschrieben, dass jeder Laie alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten habe. Tue er das nicht, müsse die Versicherung auch nicht zahlen, so die Richter. Die 4.000 Euro Behandlungskosten muss die Versicherte nun selbst tragen.

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort