Urteil Krankenrücktransport muss nicht ärztlich angeordnet sein
Was ist geschehen?
Ein Versicherter verklagt seine Auslandskrankenversicherung, weil diese die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Urlaub nicht übernehmen will.
Grund: Laut Versicherung sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass ein solcher Transport von einem Arzt angeordnet sein muss. Das sei hier nicht der Fall.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Koblenz stellt sich in zweiter Instanz auf die Seite des Klägers (Aktenzeichen 10 U 946/15).
Die Regelung, dass nur eine ärztliche Anordnung einen Rücktransport ermöglicht, benachteilige den Versicherungsnehmer zu stark, so die Richter. Allein relevant dürfe vielmehr die medizinische Notwendigkeit des Krankenrücktransports sein.