Sein Geschäftsmodell steht in der Kritik: Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef-Tenhagen. © Thomas Schulze/dpa-Zentralbild/ZB
  • Von Achim Nixdorf
  • 15.10.2020 um 15:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Jetzt ist es amtlich: Die Online-Ratgeberseite „Finanztip“ muss sogenannte Affiliate-Verlinkungen deutlich und unmissverständlich als geschäftliche Handlung kennzeichnen und darf nicht mehr behaupten, sie seien „werbefrei“. Darauf weist die „Stiftung Warentest“ hin. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Diese Nachricht wird „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef-Tenhagen nicht freuen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt ein Urteil des Ober­landes­gerichts (OLG) Dresden bestätigt, wonach das Verbraucherportal „Finanztip“ Verlinkungen im Zusammenhang mit seinen Strom- und Gasrechnern als kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen habe. Hält es sich nicht daran, riskiert es eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das berichtet das Portal „Stiftung Warentest“.

Zum Hintergrund: „Finanztip“ betreibt einen Strom- und Gasrechner, der Nutzer zum Vertrags­abschluss auf die Verkaufs­portale Check24 und Verivox leitet, und erhält dafür eine Provision. Gegen diese aus seiner Sicht intransparenten wirtschaftlichen Verflechtungen hatte der Energieversorger Bürgergas geklagt. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verurteilte das als gemeinnützig anerkannte Verbraucherportal im Juli 2019 zur Unterlassung von ungekennzeichneten kommerziellen Inhalten und irreführenden Angaben (Aktenzeichen 14 U 207/19, wir berichteten).

Es stufte das Weiterleiten von Kunden im Internet durch eine Verlinkung auf die Internetseite von Händ­lern oder Verkäufern als geschäftliche Hand­lung ein. Firmen, die durch solche Affiliate-Links (englisch affiliate = „angliedern“) den Absatz ihrer Geschäfts­partner förderten und für das Weiterleiten von Kunden Geld erhielten, dürften sich nicht „werbefrei“ nennen.

Weil die Dresdener Richter gegen ihr Urteil keine Revision zugelassen hatten, legte „Finanztip“ beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde ein, um doch noch eine Revisionszulassung zu erreichen. Dieser Versuch blieb aber letztlich erfolglos: Der BGH wies die Beschwerde ab (Aktenzeichen I ZR 145/19), sodass das OLG-Urteil nun rechts­kräftig ist.

Finanztip bedauert Urteil

Der Portal-Betreiber, dessen Geschäftsmodell auf Affiliate-Links basiert, bedauert den Ausgang des Rechtsstreits. Chefredakteur Hermann-Josef-Tenhagen schreibt in eigener Sache auf dem Portal: „Wir sind der Meinung, Affiliate-Links auf Finanztip sind keine Werbung im klassischen Sinn, da kein Werbetreibender eine Verlinkung bei Finanztip kaufen kann. Strikte Bedingung für eine Verlinkung ist und bleibt eine Empfehlung unserer unabhängigen Redaktion.“ Selbstverständlich halte man sich aber an die Vorgaben des OLG Dresden, die man bereits 2019 auf der Website umgesetzt habe.

autorAutor
Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort