Eine Frau geht am Schriftzug Allianz an einem Gebäude des Versicherungskonzerns in Unterföhring vorbei. © dpa/picture alliance
  • Von
  • 05.04.2018 um 09:50
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Die Allianz darf bestimmte Formulierungen zur Wertentwicklung ihres Produkts „Index Select“ nicht mehr verwenden. Das hat das Landgericht München I nun entschieden. Gegen die Passagen geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Wie die Allianz reagiert.

Aussagen wie „Beteiligung an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50“ oder Begriffe wie „Indexpartizipation“ halten die Richter des Landgerichts München I in Bezug auf das Produkt Allianz Index Select für irreführend.

Sie erweckten bei einem Großteil der Verbraucher den Eindruck, es „erfolge (…) eine Anlage in Finanzprodukte, mit der die im Aktienindex gelisteten Werte abgebildet werden.“ Tatsächlich bestehe aber „eine Korrelation des Renditeversprechens (…) mit der Wertentwicklung des Aktienindexes nur sehr eingeschränkt“, so die Richter weiter.

Die Allianz darf diese Formulierungen daher nun nicht mehr verwenden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht München I am 23. März 2018 (Aktenzeichen 37 O 12326/17, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, weil sie findet, die Allianz stelle nicht ausreichend klar, in welcher Form Anleger tatsächlich am Index partizipierten.

„Wie die Index Select Rente der Allianz funktioniert und was für Verbraucher am Ende tatsächlich rausspringt, ist selbst für Experten nur schwer zu durchschauen. Für den Verbraucher ist das Produkt eine Black Box“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Allianz prüft Berufung und bedauert mangelnde Gesprächsbereitschaft der Verbraucherschützer

Die Allianz will die Urteilsbegründung des Landgerichts nun sorgfältig prüfen und dann über eine mögliche Berufung entscheiden. „Gerne hätten wir in einem konstruktiven Dialog mit der Verbraucherzentrale Hamburg deren Anmerkungen zur digitalen Kurzinformation zu Index Select besprochen. Dass es der Verbraucherzentrale nicht möglich war, an einer außergerichtlichen Lösung mitzuarbeiten, bedauern wir sehr“, sagt Volker Priebe, Produktvorstand der Allianz Leben. Das Gesprächsangebot stehe aber nach wie vor.

Man habe der Verbraucherzentrale seit Juni 2016 wiederholt Gespräche angeboten, um sich zu den Argumenten der Verbraucherschützer fachlich auszutauschen. Auch der Aufforderung des Landgerichts nach der
mündlichen Verhandlung in einen konstruktiven Austausch einzutreten, sei die Verbraucherzentrale Hamburg nicht gefolgt.

Unabhängig von der Kritik der Verbraucherzentrale nutze Allianz Leben aber kontinuierlich das Feedback von Kunden und Vertrieben, um die Produktinformation im Internet im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln.

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort