- Von Karen Schmidt
- 23.09.2025 um 11:05
Wer eine Berufsunfähigkeits- oder eine private Krankenversicherung abschließen will, sollte sich vorab die eigene Krankenakte besorgen und schauen, was Ärzte dort an Diagnosen festgehalten haben. Denn das ist mitunter überraschend oder schlicht unwahr – und kann im allerschlimmsten Fall dazu führen, dass der Interessent erst gar keinen Versicherungsschutz bekommt. Oder es im Leistungsfall dann Probleme gibt, Stichwort vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
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Eine aktuelle Umfrage zeigt jetzt aber, dass es offenbar gar nicht so einfach ist, an die Krankenakte zu kommen. So haben 22 Prozent ihre Akte oder die Akte eines Angehörigen schon einmal nach einem Krankenhausaufenthalt angefordert, 28 Prozent bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Die Umfrage gab der AOK-Bundesverband in Auftrag, 3.277 Menschen nahmen daran teil.
Über die Hälfte dieser Menschen mussten ihren Arzt dabei erinnern, die Krankenakte zu schicken: 29 Prozent fragten einmal nach, 23 Prozent mussten das mehrmals tun. 7 Prozent scheiterten komplett und wurden abgewiesen.
Teils lange Wartezeiten, unvollständige Akten
Ein Zehntel der Befragten musste länger als sechs Monate auf ihre Unterlagen warten. 53 Prozent erhielten ihre Patientenakte innerhalb einer Woche, 37 Prozent innerhalb eines Monats. Rund ein Drittel der Befragten brauchte Hilfe beim Anfordern der Akte: 20 Prozent von ihrer Krankenkasse. 9 Prozent sogar von einem Anwalt.
16 Prozent der Befragten erklärten, dass die erhaltene Akte dann aus ihrer Sicht unvollständig war. Am häufigsten fehlten Befunde (8 Prozent) oder Laborwerte (4 Prozent), aber die Teilnehmenden berichteten vereinzelt auch über andere fehlende oder fehlerhafte Unterlagen.
„Die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es bei diesem Thema nach wie vor hohe Hürden gibt. Die Probleme beim Erhalt ihrer Akte können insbesondere für Betroffene von Behandlungs- oder Pflegefehlern eine große Belastung darstellen“, sagt Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.
Aus Sicht des AOK-Bundesverbands muss bei den Patientenrechten nachgebessert werden: „Es braucht vor allem rechtliche Konsequenzen für den Fall, dass die komplette Einsichtnahme grundlos verwehrt wird“, so die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Carola Reimann. „Darüber hinaus sollte gesetzlich geregelt sein, wie die Patientenakte aufzubereiten ist, um insbesondere Nachbehandelnden einen schnellen Überblick über durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse zu ermöglichen.“


















































































































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