Ein Fensterputzer, hier allerdings nur als Werbepuppe, reinigt das RheinEnergieStadion in Köln. Viele Verbraucherschützer erachten die Kopplung von Arbeitskraft- und Alterssicherung als nachteilig. © picture all./Chromorange/Allgoewer
  • Von Lorenz Klein
  • 12.10.2022 um 13:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Der Bund der Versicherten (BdV) hat davon abgeraten, Arbeitskraft- und Alterssicherung miteinander zu kombinieren. Laut eigener Berechnungen ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) mit separatem Fondssparplan vorteilhafter als ein BUZ-Vertrag, der an eine Fondspolice gekoppelt ist.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat anhand einer Studie herausfinden wollen, was vorteilhafter für Versicherte ist: Entweder eine Fondspolice (als Basis- oder Privatrente) mit einer daran gekoppelten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abzuschließen oder einen Fondssparplan zu wählen und die Arbeitskraftabsicherung davon getrennt zu halten – über eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). Die SBU mit Fondssparplan sei die vorteilhaftere Alternative, lautete das Fazit von BdV-Chefökonom und Autor der Studie, Constantin Papaspyratos, das er am Dienstag im Rahmen eines Pressegesprächs zog.

„Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen“, kommentierte Papaspyratos die Studienergebnisse. Dazu hatte der BdV am Beispiel zweier exemplarischer Musterkunden (angestellte Zahnärztinnen) nachgerechnet, welche Vorsorgevariante der anderen überlegen sei. Von den Koppelprodukten profitierten letztlich nur Anbieter und Großvertriebe, befand der Verbraucherschützer. Demnach leisten die steuerlichen Effekte der Koppelprodukte nicht das, „was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben“.

Optimale BU-Vertrag gefährdet 

Unterm Strich schneide die SBU mit gesondertem Fondssparplan einfach besser ab. Die steuerliche Behandlung von Fondspolicen könne die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage „nur teilweise kompensieren“ wie es aus Hamburg hieß. Dabei erwiesen sich die Koppelprodukte nicht nur hinsichtlich der Rendite als nachteilig. So kann laut BdV der Abschluss eines Koppelprodukts auch dazu führen, dass bei der Arbeitskraftsicherung „nicht der für den persönlichen Einzelfall optimale BU-Vertrag gewählt und vermittelt wird“.

Mit-Autor Hartmut Walz kommentierte: „Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen.“ In Wahrheit entpuppe sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte „Kundenfesselung“ zulasten der Versicherten“, kritisierte der Ökonom, der dem Wissenschaftlichen Beirat des BdV angehört.

BUZ schlägt unter Maklern viel Skepsis entgegen

Unter Versicherungsmaklern dürfte der BdV mit seiner BUZ-Skepsis wohl auf vielerlei Zustimmung stoßen, denn die BUZ genießt in der Maklerschaft einen ausbaufähigen Ruf, vorsichtig gesagt. Zu einem weitaus weniger eindeutigen Ergebnis als die Verbraucherschützer in Sachen BUZ kam vor zwei Jahren das unabhängige Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), das im Auftrag des Finanzvertriebs MLP eine Studie erstellte.

Das Fazit der Studienautoren lief jedenfalls auf ein beherztes „Es kommt drauf an“ hinaus. „Pauschale Ablehnungen gekoppelter Lösungen sind nicht haltbar – genau das zeigen die Berechnungen des Ifa-Instituts“, kommentierte Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP, die Studie seiner Zeit (wir berichteten).

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort