Ein älteres Ehepaar geht spazieren: Laut einer neuen Rechnung ist das Alterseinkünftegesetz Schuld an der Doppelbesteuerung. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 10.03.2020 um 17:41
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Wegen eines aktuellen Rechtsstreits vor Gericht hat sich Finanzmathematiker Klaus Schindler mit dem Thema Rentendoppelbesteuerung befasst – und behauptet nun, diese mit einer neuen Formel nachgewiesen zu haben. Seine Rechnung könnte für viele jetzige sowie zukünftige Ruheständler ausschlaggebend sein.

Mit einer neuen Formel will der Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler einen Beweis dafür gefunden haben, dass Rentner seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 doppelte Steuern auf ihre Ruhestandsgehälter entrichten müssen. Gemeinsam mit dem Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun schrieb er deshalb einen wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema – und will vielen Rentnern helfen.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema

Schindlers Rechnung zufolge werden insgesamt bis zu 22 Prozent der Rente doppelt besteuert. Das betreffe alle Ruheständler, die seit 2005 Steuern für ihre Renten zahlen müssten. Bis 2040 bleibe dieser Anteil wohl auch noch erhalten; erst danach werde er sinken und 2070 schließlich bei der Null ankommen, sagte Schindler dem Saarländischen Rundfunk (SR).

Hintergrund der neuen Formel ist eine aktuelle Klage eines Rentners vor dem saarländischen Finanzgericht:

Der Rentner zahlte fast 40 Jahre lang in die Rentenkasse ein, auf 43 Prozent seiner Beiträge zahlte er Steuern. Trotzdem seien nun lediglich 23 Prozent seiner Rente steuerfrei, wie Schindler aus Anlass des Rechtsstreits errechnete. Das Besondere an dem Fall: Für viele Klagen könnte er bald beispielhaft sein – laut dem SR ist Schindlers Rechnung auf alle versteuerten Renten seit 2005 anwendbar.

Vor Gericht vertritt Steuerberater Braun den Kläger. Er wolle erreichen, dass der versteuerte Anteil seiner Rente bei 50 statt 70 Prozent liege, so Braun gegenüber dem SR. Wenn das Finanzgericht des Saarlands die Klage des Rentners abweise, müsse der Bundesfinanzhof entscheiden, so Braun. Seiner Meinung nach müsste die Regierung eigentlich das gesamte Alterseinkünftegesetz überarbeiten und gerechter machen.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort